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#1
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
hallo monika !
das sind ja gute nachrichten ! aber bloß vorsichtig, wenn er wieder zu hause ist. er darf sich einerseits nicht zuviel zumuten, andererseits muß er sich selbst - und/oder du ihn - immer wieder motivieren. bewegung, bewegung, spaziergehen! die geschmacksverwirrungen werden auch kommen, meine frau vertilgt zur zeit unmengen an lachs mit meerettich ;-)) du mußt ihm halt alles vorsetzen, was er vorher gerne gegessen und im krankenhaus nicht bekommen hat. irgendwann löst sich dieses problem aber dann aber auch. medikation wird noch 3-4 wochen weitergehen und danach langsam ausklingen. aber dann ist er ja schon bald von der anschlußheilbehandlung zurück. habe ihr da etwas gehört vom sozialdienst des krankenhauses? ganz wichtig: wenn dein mann krankengeld von der krankenkasse bezieht, dann trifft das während der zeit der AHB nicht zu! in dieses zeit kommt das geld von der rentenanstalt. bei den anträgen zur AHB ist auch ein entsprechender antrag dabei - unbedingt vor antritt der AHB ausfüllen und absenden. habt ihr einenen schwerbehindertenausweis beantragt ?? du mußt mich nicht so loben, das macht mich ganz verlegen ! gruß und alles gute, thomas |
#2
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
Hallo Monika, hallo Thomas,
ich schließe mich den Worten von Thomas an. Zum Schwerbehindertenausweis: ich habe seit 2007 einen Schwerbehindertengrad von 100. Zu meiner Therapie: Ich habe unter "Neues aus der Krebsforschung" am 28.10 einen Link gesetzt. Alles Gute Michael |
#3
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
hallo thomas und michael,
nein, bis jetzt hat er noch nichts beantragt, behindertenausweis. auch wurde im krankenhaus noch nicht über die anschlußbehandlung, gesprochen. morgen werde ich ihn mit nachhause nehmen. wielange wird das dauern bis er nicht mehr so schlapp ist? wie gesagt, er möchte gern eine ambulante reha machen. keine stationäre,dann ginge er nicht, sagt er. spazieren gehen werden wir auf jedenfall gehen. denn wandern ist unser steckenpferd. ok, das wird die erste zeit nicht gehen aber die zeit kommt. wir waren ja ,bevor er nach mainz ist, 5 wochen,jeden sonntag ca 15km ,gewandert. und das war ihm jetzt zugute gekommen, sagen die ärzte. viele grüße monika |
#4
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
hallo michael!
vielen dank für die verlinkung. du muß unbedingt weiter berichten, wie es dir selbst mit der erhaltungstherapie ergeht. du hattest doch schon einmal rituxi - wie ist es dieses mal? |
#5
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
hallo monika!
die wirkung der hochdosis-chemo wird mehr oder minder noch monate anhalten.......... du muß ihn überzeugen, eine AHB zu machen. mir ist nicht bekannt, in wie weit der rententräger auf einer AHB besteht. sie dient schliesslich der wiedereingliederung. evtl. hat die weigerung auswirkungen?? das kann aber nur der sozialdienst des krankenhauses beantworten. die 3 wochen bringen wirklich etwas!!!! den behindertenausweis müßt ihr spätestens jetzt beantragen. er hat viele vorteile, u.a. befreiung von der gez-gebühr (fernsehen), einen freibetrag für die steuererklärung (mehr netto vom brutto) und 5 tage mehr urlaub im jahr!! |
#6
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
Hallo Thomas,
habe weiterhin mit R. keine Probleme. Deine Hinweise zum Behindertenausweis sind leider nicht ganz richtig. Ich habe einen grünen Ausweis ohne Merkmale. Da ist nix mit GEZ Befreiung u.ä. Man hat die Steuervorteile, mehr Urlaub, Vergünstgungen bei Veranstaltungen oder bei einigen Autoherstellern gibt es Rabatte. Viele Hersteller verlangen allerdings den Nachweis einer Gehbehinderung. Der Ausweis wird auf Zeit ausgestellt mit jährlicher Gesundheitsprüfung. 2007 bekam ich 100, 2010 wollte man mich auf 80 herab stufen, aber da hatte ich schon den Rückfall und der Behinderungsgrad blieb bei 100. Das wird bis 2013 auch so bleiben. Danach muß man wieder sehen.... Alles Gute Michael |
#7
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AW: Mantelzellenlymphom,heilen oder nur zurück drängen
hallo michael!
meine frau hat die gez-befreiung bei 100% behinderung ! |
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