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  #1  
Alt 23.12.2011, 11:17
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Susanne

das Alter spielt keine Rolle bei der Erwerbsminderungsrente
Wichtig ist, dass du die gesetzlichen Bestimmungen erfüllst (genügend Monate einbezahlt etc)

Der Entlassungsbrief/Beurteilung über deine Arbeitsfähigkeit entspricht einem Gutachten (nicht immer hält sich die DRV daran)

Wenn du wissen möchtest, wieviel Rente du bekommen würdest, mach eine Kontenklärung bei der DRV (die musst du so oder so machen, wenn du rente beziehen möchtest)

Für die EM Rente ist dein Alter egal, für die BU rente schon, da du aber laut E-Brief, in keinem beruf arbeiten kannst, läuft es auf eine EM rente hinaus, bei einer BU Rente müsstest du umschulen...

Frohes Fest
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #2  
Alt 23.12.2011, 11:58
Jan64 Jan64 ist offline
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Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Suusi,
Für nach 1961 geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sonder nur noch die volle oder teilweise Erwerbsminderung. Da spielt der erlernte oder ausgeübte Beruf keine Rolle mehr.

Wenn im Entlassungsbrief die Erwerbsminderung festgestellt worden ist, dürfte es von der medizinischen Seite keine Schwierigkeiten geben.

Mache einen Termin bei der DRV für eine Kontenklärung, die können dir dann sagen ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch deine Rente sein wird.
Keine Angst, die reißen dir nicht den Kopf ab, auch wenn es hier manchmal so geschrieben wird. Wenn es ein(e) gescheite(r) Sachbearbeiter(in) ist, helfen sie auch beim Ausfüllen des Antrags.

Hilfe und Information gibt es auch beim SOVD oder VDK, dort muß man allerdings Mitglied sein.

Viele Grüße
Jan

P.S. Ich bin Jahrgang 1964, die EW-Rente ging problemlos durch
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  #3  
Alt 24.12.2011, 08:55
Suusi Suusi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 97
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es ist nämlich so,dass mein Rentenberater etwas ganz anderes erzählt und der Sozialdienst in der Reha wieder etwas ganz anderes gesagt hat.
Wenn ich von diesen beiden Aussagen ausgehe,dann habe ich keine Chance.
Ich arbeite seit meiner Erkrankung,nach der Widereingliederung nur noch 17,5 Std seit 2009.In der jetzigen Reha hat man mir ganz klar gesagt,das ich niemals mehr voll arbeiten kann,also zwischen 3 und 6 Stunden am Tag.
Der Sozialdienst in der Reha sagt,das ich nur dann die Erwerbsunfähigkeitsteilrente bekomme, wenn ich mindestens 6 Monate vorher krank war(wieso man bestätigt mir doch,dass ich 3 bis6 Std arbeiten darf)und wenn ich aus einem Ganztagsjob komme.
Der Rentenberater sagt,dieses sei ganz egal,ich würde sie aber nicht bekommen,da ich nach 1961 geboren bin.
Dank eurer Info,weiß ich ja jetzt wie ich weiter vor gehen muss.
Werde mich dann gleich nach den Feiertagen da durchboxen.
Liebe grüße Susanne
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  #4  
Alt 25.12.2011, 00:32
mucki53 mucki53 ist offline
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Ort: Hessen
Beiträge: 734
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ich glaube, es gibt erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des "Grundes" die Rente, daher wird der Einwand mit den 6 Monaten kommen. Aber im INet kann st Du Dich kundig machen, auch auf der Seite der DRV Bund.
LG und viel Glück, habe das auch noch vor mir.
mucki
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  #5  
Alt 25.12.2011, 00:58
boebi boebi ist offline
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Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Guten Morgen,
zur Eu-Rente ein paar Warnungen und Hinweise.


EU-Rente: Ganz vorsichtig bei der Reha vor Rente auf Verlangen der KK. Der Rehaantrag kann gleichzeitig abgewandelt werden zum Rentenantrag auf EU-Rente. Das passiert bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden.
Konsequenzen sind dann:
Die KK ist aus allen Zahlungen ab Rentenbewilligung und Rückwirkend ab Rehaantrag raus. Also auch aus Einzahlungen für die Rente. Das kann evtl. ein Rentenverlust von einem Jahr sein.
Zusätzlich ergibt sich eine dauerhafte Verminderung der Rente, ab dem Zeitpunkt der Beantragung (Rehaantrag) bis zum Zeitpunkt des tatsächlich möglichen Rentenbeginns (mit GdB 63 Jahre, ohne Gdb 65+x). Ich sage nochmal DAUERHAFT. Für jeden Monat sind das 0,003 Punkte Abzug von der Rente. Das hört sich wenig an, kann sich aber ganz schön summieren.
Das heißt, wenn möglich nicht unter 3 Stunden gehen. Ich habe das leider zu spät festgestellt und bin in der Reha falsch beraten worden. Jeder Tag zählt für die Rente und die Abzüge werden geringer.
Die KK möchte jeden soll schnell wie möglich aus den Zahlungen haben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Arbeitslosengeld.
Wenn möglich sollte ihr dem Arbeitsmarkt weiter „zur Verfügung“ stehen, bis das AG ausläuft. Es ist ein Anspruch, den ihr erworben habt und um ehrlich zu sein, mit GdB nimmt ab 50 uns sowieso keiner mehr.
Wer die EU-Rente will, sollte gut überlegen.


Einen schönen 1. Weihnachtstag
Boebi
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  #6  
Alt 27.12.2011, 21:39
Suusi Suusi ist offline
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Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 97
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Wellenwind,
habe dir noch einige Fragen in einer PN gestellt,da für mich noch so einiges offen ist. Würde mich riesig freuen,wenn du sie mir auch beantworten könntest.
Freue mich für dich,dass es bei dir alles so reibungslos geklappt hat.
Suusi
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  #7  
Alt 28.12.2011, 10:40
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Liebe Suusi!

Wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhält und länger als 6Wochen erkrankt ist, dann bekommt man nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
In Deutschland wird in diesem Fall nur eine Sozialleistung gezahlt und dies ist die EM-Rente.

Elisabethh.
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