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Alt 21.05.2012, 03:01
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Ungleichbehandlung

Au weia,

mit dem schweizerischen Rentenrecht wird sich hier kaum jemand auskennen; ich auch nicht.

ABER... gibt es in der Schweiz nicht etwas Ähnliches wie eine "Frauenbeauftragte" ?
Ich kann mir nicht vorstellen, das so ein Misstand nicht bekannt ist und es dürfte doch irgendwelche Stellen geben, an die man sich wenden kann?
Vielleicht gibt es Ausnahmeregelungen für solche Fälle wie deinen? Vielleicht irgendwelche "Schlupflöcher", über die man zu seinem Recht kommt?

Ich würde anders als du vorgehen. Nicht sofort mit Klage oder so. Erst einmal andere Wege suchen; notfalls mit Hilfe eines Anwalts für Sozialrecht.

Erst, wenn wirklich gar nichts gehen sollte, an eine Klage denken (die meines Erachtens völlig berechtigt wäre!).

Was deinen deutschen Mann angeht: Wie war er denn vor der Erkrankung versichert? Warum hat er keinen Rentenantrag gestellt?

Auf jeden Fall (!) wird er, falls dir etwas passieren sollte, Anspruch auf Hartz IV haben; völlig mittellos wird er als Deutscher nicht sein.
Aber da würde ich jetzt schon die (deutschen) Ämter abklappern und nachfragen.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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