Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #8  
Alt 29.05.2012, 01:55
Benutzerbild von eos
eos eos ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2009
Beiträge: 104
Standard AW: Organspenden - Für und Wider

@gilda2007

<<Aber mit menschlichem Leben hat das doch nichts zu tun.>>

Willst Du zweifellos beurteilen können, ob dieser Zustand mit einem menschlichen Leben nichts mehr zu tun hat? Dass ein Wiedererwachen quasi ausgeschlossen ist, wird keiner ernsthaft bestreiten wollen. Das ist auch nicht der eigentliche Punkt bei der Sache. Fakt ist vielmehr, dass derjenige, der sich in diesem Bewußtseinszustand befindet, nicht in der Lage ist, sich zu äußern. Auch wenn er vorab eingewilligt haben sollte, auch wenn sein Zustand mit einem menschlichen Leben nichts mehr zu tun hat (wie Du es nennst), so kann es doch durchaus sein, dass er nach wie vor empfinden kann, was mit ihm und um ihn herum passiert.

Ich jedenfalls würde für einen Angehörigen oder für mein Kind, das sich in diesem organisch noch am Leben seienden Bewusstseinszustand befindet, nicht die Entscheidung treffen wollen, dass ihm Organe entnommen werden dürfen. (Mal ganz abgesehen davon, dass ich grundsätzlich sowieso und ganz allgemein meine ethischen Probleme mit Organübertragungen habe - ausgenommen Lebendspenden, wie z. B. bei Steinmeiers. Aber das ist nunmal meine höchst persönliche Grundeinstellung zu diesen Dingen. Andere mögen da anders darüber denken.)

Meine Meinung ist einfach nur die, dass derjenige, der die Organentnahme für sich selbst oder für andere zu entscheiden hat, sich vorher tatsächlich darüber im klaren ist, in welchem Bewusstseinszustand diese Organentnahme stattfinden wird. Und ich habe nicht wirklich den Eindruck, dass hierüber ganz offen aufgeklärt wird. In der Regel bekommt man zu hören, dass wenn die Organentnahme stattfindet, der Mensch sowieso schon tot ist. Stimmt ja auch irgendwie, er ist HIRN-tot. Die Info, dass der Hirntod und tatsächlicher Tod nicht wirklich dasselbe ist, wird den Betroffenen gegenüber hierbei wohl eher nicht thematisiert. Ich bin ziemlich überzeugt davon, dass sehr viele Menschen nicht wissen, dass während der Organennahme die Körperfunktionen allein nur zu diesem Zweck weiterhin aufrecht erhalten werden. Vielmehr wird allgemein eher angenommen, die Apparate würden abgeschaltet und erst dann die Organe entnommen.


@Serpentine

Ja, Du sprichst hier den nächsten wesentlichen Punkt an - nämlich das durchaus einträgliche Geschäft mit den Organen. Da ist leider sehr viel Mißbrauchspotential drin. Und wer sich´s leisten kann...
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:59 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55