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#6
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Hallo
Krebs egal welcher Art hat von vorn herein einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr.Somit zählt der voll dazu in der Heilungsperiode,in der Regel 5 Jahre,dann muss spätestens neu geprüft werden.Hiermit gibt es den Behindertenausweis bei deinem Versorgungsamt.Beantragen falls du es nicht schon hast,ansonsten verschlechterungsantrag stellen. Grüsse Thomas |
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Stichworte |
nierenkrebs, nierenzellkarzinom, schmerzen |
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