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AW: Lohnsteuererklärung
hi Dagmar
das Nahtlosigkeitsgeld bekommst du, wenn du ausgesteuert wirdt (also wenn das Krankengeld zu Ende ist, aber noch keine Rente bewilligz ist) Das Nahtlosigkeitsgeld entspricht dem ALG 1 und wird auch über die AA bewilligt. Dies wird besteuert Das Krankengeld und das Übergangsgeld nicht, man muss es nur in der Erklärung angeben.... und somit erhöht sich das Einkommen bla bala bla Stichwort progression Die rente wird nachbesteuert
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Liebe Grüße Barbara |
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