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  #1  
Alt 16.11.2012, 17:07
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Haloo stuggi

Gerade junge leiden extrem darunter vieles nie ausprobieren zu koennen. So geht es jedenfalls mir. Ich kann ja grade so an stuetzrn laufen.
Aber ich glaube das wird nie jemand nachvollziehen.. Die wissen es einfach nicht wie es so ist schlimm krank und eingeschraenkt zu sein.was meinst du mit diesem öpvn ? Ist das fuer bus und bahn ? Ich abbe das voellig kostenlos weil diese marke ja abgeschafft wurde. Zjmindest ist das bei meinen 80 % so..

Lg NIna
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Geändert von gitti2002 (16.11.2012 um 17:11 Uhr) Grund: NB
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  #2  
Alt 16.11.2012, 18:38
Stuggi Stuggi ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi Nina,

bei 50% und G muss man 60 Euro bezahlen und ja: gemeint ist Bus und Bahn
Das mit "in der Jugend" meinte ich schon genauso wie Du. Wenn die anderen Skifahren waren, hab ich mich immer behindert gefühlt.
Is sogar heute noch so, obwohl ich total super find, was ich alles wieder machen kann.

Wollte nur mal die absurde Erklärung vom Versorgungsamts-Mitarbeiter niederschreiben

Grüße

Ach so: ÖPNV ist öffentlicher Personen-Nahverkehr.
Hat aber nix mit Männlein und Weiblein zu tun
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  #3  
Alt 17.11.2012, 12:41
Benutzerbild von Nina1995
Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hallo stuggi

Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet.
Ich habe das mit dem amt schon richtig verstanden
Echt eine jnverschaemtheit !!
Nunja ich wuensche dir alles gute und dass du weiterhin vieles machen kannst.

Lg nina
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  #4  
Alt 29.11.2012, 12:38
Sascha A. Sascha A. ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Zitat:
Zitat von Nina1995 Beitrag anzeigen
...Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet...
Denke mit den Grundwert hat das nix zu tun, ich hab auch einen Gdb von 80 und G, muss aber meine 60 EUR bezahlen. Denke du hast bestimmt das AG drin oder?
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  #5  
Alt 04.12.2012, 15:58
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Nina1995 Nina1995 ist offline
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Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Jap das "außergewöhnlich Gehbehindert" habe ich in meinem Ausweis.. Meine mutter sagte aber auch dass diese marke für60 euro im jahr abgeschafft wurde, zumindest in Nrw
Nunja ist ja auch egal.. Ich find es gut dass es so vergünstigungen gibt.
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  #6  
Alt 17.12.2012, 20:42
Stuggi Stuggi ist offline
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Beiträge: 282
Standard AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Es ist, wie Sascha es sagt: "G" = 60 Euro und "aG" (und schlimmer ... "H" usw.) = 0 Euro.
Ich glaub, das gilt auch in NRW
Vielleicht ist das bei "aG" noch bundeslandabhängig?

Hier z.B. Bayern:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A30
(oder googelt nach "nachteilsausgleich freifahrt")
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  #7  
Alt 30.12.2012, 06:26
Kimiii Kimiii ist offline
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Beiträge: 26
Beitrag AW: Ist Knie-Tep Kennzeichen G berechtigt?

Hi,

Nina, hast du das AG denn für deine Prothese bekommen? Genauso wie das B Oder woraus setzt sich das zusammen, wenn ich mal fragen darf ?

Denn ich habe eine Fussheberschwäche seit meiner Erkrankung, die sie auch erst nach Einspruch anerkannt haben und habe denn mit der "leichten Gehbehinderung" und der Krebserkrankungen eine Einstufung von 60% und kein Buchstabe.
Mich interessiert nur so, wonach die gehen, sodass ich das mal vergleichen kann.

Man muss zugeben, da ist es wirklich schwer da durch zu steigen. Meistens lehnen die sowieso erstmal alles ab und wenn man denn keine Ahnung davon hat, gibt man sich schnell damit zufrieden. Genau das falsche einfach!


Geändert von Kimiii (30.12.2012 um 06:28 Uhr)
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