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#1
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Hi Nina,
bei 50% und G muss man 60 Euro bezahlen und ja: gemeint ist Bus und Bahn ![]() Das mit "in der Jugend" meinte ich schon genauso wie Du. Wenn die anderen Skifahren waren, hab ich mich immer behindert gefühlt. Is sogar heute noch so, obwohl ich total super find, was ich alles wieder machen kann. Wollte nur mal die absurde Erklärung vom Versorgungsamts-Mitarbeiter niederschreiben ![]() Grüße Ach so: ÖPNV ist öffentlicher Personen-Nahverkehr. Hat aber nix mit Männlein und Weiblein zu tun ![]() |
#2
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Hallo stuggi
Achso ich wusste nicht dass es bei 50 % was kostet. Ich habe das mit dem amt schon richtig verstanden ![]() Echt eine jnverschaemtheit !! Nunja ich wuensche dir alles gute und dass du weiterhin vieles machen kannst. Lg nina
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♥ In Gedanken bei meinem Papa, ♥ bei meiner Cousine, ♥ bei meinem Opa, ♥ bei meinem Bruder, ♥ bei unserem geliebten Kater, ♥ und bei vielen Kids von meiner Onkostation. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#3
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Denke mit den Grundwert hat das nix zu tun, ich hab auch einen Gdb von 80 und G, muss aber meine 60 EUR bezahlen. Denke du hast bestimmt das AG drin oder?
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#4
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Jap das "außergewöhnlich Gehbehindert" habe ich in meinem Ausweis.. Meine mutter sagte aber auch dass diese marke für60 euro im jahr abgeschafft wurde, zumindest in Nrw
![]() Nunja ist ja auch egal.. Ich find es gut dass es so vergünstigungen gibt.
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#5
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Es ist, wie Sascha es sagt: "G" = 60 Euro und "aG" (und schlimmer ... "H" usw.) = 0 Euro.
Ich glaub, das gilt auch in NRW ![]() Vielleicht ist das bei "aG" noch bundeslandabhängig? Hier z.B. Bayern: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A30 (oder googelt nach "nachteilsausgleich freifahrt") |
#6
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Hi,
Nina, hast du das AG denn für deine Prothese bekommen? Genauso wie das B Oder woraus setzt sich das zusammen, wenn ich mal fragen darf ![]() Denn ich habe eine Fussheberschwäche seit meiner Erkrankung, die sie auch erst nach Einspruch anerkannt haben und habe denn mit der "leichten Gehbehinderung" und der Krebserkrankungen eine Einstufung von 60% und kein Buchstabe. Mich interessiert nur so, wonach die gehen, sodass ich das mal vergleichen kann. Man muss zugeben, da ist es wirklich schwer da durch zu steigen. ![]() ![]() Geändert von Kimiii (30.12.2012 um 06:28 Uhr) |
#7
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Hi Kimiii,
ich hab auch ne Fussheberschwäche und "50%" + "G" erst auf Einspruch bekommen. "G" ist bei mir so ... halbzutreffend: manchmal hab ich´s verdient, manchmal nicht. Die Regel für "G" vor einigen Jahren (ähem: 20) war: Gehstrecken über 500-1000m nur mit Schmerzen möglich. Ich war bei der Amtsärztin und einige Punkte die aufkamen, waren: - Schmerzen beim Gehen (nicht immer, aber doch recht oft) - beim Treppensteigen Geländer nötig (ich kann, z.B., mein Bein aktiv nicht stark anwinkeln ... so 40-50°; passiv gehen 95°) - keinen Führerschein, wegen Fussheberschwäche möglich (ich gestehe: jetzt hab ich ihn doch) Der letzte Punkt dürfte wohl für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ne wichtige Rolle spielen und mir geholfen haben, das "G" zu bekommen. Die Amtsärztin ist nicht notwendig, auch der Hausarzt/-orthopäde darf das begründen. Vielleicht hilft dir das ja und ja: wir haben so nen Shit erlebt und da darf man auchmal was kriegen ![]() |
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