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Hallo Chris,
der GdB sagt noch nichts aus über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit! Erst wenn diese feststeht, dass Du also aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf = Berufsunfähigkeit (oder gar keine Erwerbstätigkeit = Erwerbsunfähigkeit) AUF DAUER nicht mehr ausüben kannst, kommt eine entsprechende Rente in Betracht. Voraussetzung sind bestimmte Mindestbeitragszeiten, die ich Dir im Moment leider auch nicht so genau nennen kann. Gruß, Lea |
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