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#1
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Hallo Gilda,
erst einmal danke für Deine Antwort. Ich hatte mehrere Jahre Ausfallzeit nach der Ersterkrankung und in der Folge immer wieder Fristverträge - das ist was spezielles im pädagogischen Bereich. Dadurch fängt man immer wieder von vorne an... Ich muss meine Antwort tatsächlich gut vorbereiten, denn beim letzten Vorstellungsgespräch kamen mir die Tränen, als ich mich erinnert habe, wie schwer mir das Arbeiten nach der Rezidiv-OP fiel. Ich muß und will den Auftritt und das Thema flüssig über die Bühne bringen - sehe aber Probleme. Ich weiß einfach nicht, was ich dort erzählen könnte. Was die Schwerbehinderung angeht - für einen Job verzichte ich lieber auf Vergünstigungen. Rosia |
#2
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Hallo Rosia,
ich kann dich gut verstehen. Ich hatte nach dem 1. Krebs ein Praktilum und dann kam das Rezidiv und dann mein 2. Praktikum. Ich merkte, dass ich eigentlich gar nicht arbeiten kann, trotzdem sollte ich wieder gesund geschrieben werden und sollte eine Arbeit suchen. Bei mir stand auch das Problem, dass ich nicht wusste, was ich bei einer Bewerbung sagen sollte. Eigentlich sagt man ja immer, ich kann dies und das und ich dachte mir, du kannst doch nicht lügen, du kannst doch nicht gehen, stehen, die Arme heben, nicht lange Computer sehen. Ich bin heulend zur Ärztin gelaufen und mich dann doch entschlossen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Die ich dann auch , in Deuschland, für 3 bekommen habe. Ich hab schon wieder Angst vor der Verlängerung.
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#3
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Hallo Ängel,
das mit der Erwerbsminderungsrente ist wirklich ein Problem. Ich weiß auch von anderen, die vor dem nächsten Termin zittern (was heißt für 3?). Für mich war das keine Option, weil dann die Ursprungsfamilie herangezogen wird. Abgesehen davon möchte ich gerne arbeiten. Doch man muß ja immer super leistungsfähig sein usw. Alles andere ist erklärungsbedürftig. Vor diesem Problem stehe ich jetzt. Da habe ich mich halt auch schon als extrem dünnheutig erwiesen. Gerade hab ich gesehen, Du wohnst in Schweden, wie schön! Rosia |
#4
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Hallo Rosia,
vor 3 Jahren befand ich mich in einer ähnlichen Situation wie du. Ich habe auch hin und her überlegt was ich mache. Eine Rente kam für mich auch nicht in Frage, ich wollte unbedingt arbeiten. Aber auf gar keinen Fall wollte ich bei der Bewerbung lügen. EIn bisschen was weglassen ja, aber mir kein Lügenkonstrukt aufbauen. Weil ich mir dachte, dass ich darunter leiden würde. Lügen liegt mir nicht, mag ich auch bei anderen nicht. Das kann auch im Gespräch nicht authentisch wirken. Also war meine Strategie: Offenheit. Ich war krank, bin dadurch gereift, freue mich, dass ich das hinter mir habe und freue mich auf eine neue Arbeit. Die Dünnhäutigkeit wäre dabei allerdings nicht so gut, ich habe verusucht, mich stark zu geben. Vergiss nicht, dass wir es mit vielen auch auf Arbeitgeberseite zu tun haben, die etwas ähnliches durchgemacht haben, die Familie und Freunde mit Krebs kennen. Wichtig ist nur, denke ich, dass man zeigt, dass man wieder leistungsfähig ist und sich auf eine neue Arbeit freut. Das ist doch für jeden Arbeitgeber genug. Natürlich gibt es auch taffe Leute, bei denen die Strategie nicht ankommt, aber für mich war eben auch wichtig, hinterher im Job nicht vormachen zu müssen. Bei mir hats geklappt. Ich habe sehr schnell eine neue Stelle und einen verständnisvollen Chef gefunden. Ich drücke dir Daumen, dass das auch bei dir klappt. Liebe Grüße Sammy ![]() ![]() |
#5
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Hallo Rosia,
Ich würde sagen, antworte offen und ehrlich – bei einer Lüge darf dir sonst später wegen arglistiger Täuschung gekündigt werden (§123 BGB). Aber sei sehr vorwärtsgerichtet, so wie Sammy es schreibt. Du freust dich auf die neue Chance, du gehst davon aus, dass du gesund bist und deine Qualifikation spricht für dich. Damit bist du wieder auf fachlicher Ebene und sicherem Gebiet und das Gespräch kann normal weiter gehen. Als ich vor paar Monaten ängstlich gefragt habe, ob ich auch gut genug und leistungsfähig genug für meinen neuen Job bin, hat mir sinngemäß jemand geantwortet: der neue Chef weiß ja nicht, wie gut ich vorher gearbeitet habe. Die Leistung, die ich jetzt abliefere, ist Maß aller Dinge und danach werde ich beurteilt. Das hat mir Mut gemacht und siehe, es funktioniert. bestimmt bin ich heute schneller müde als früher und nach 3 Stunden bin ich im Kopf leer und früher hätte ich viel schneller mehr gebracht. Doch inzwischen bin ich auch ein Stück älter geworden. Ich war krank? Na und! Das Jetzt zählt. Solange du dich selber noch durch "Brille" der Krankheit siehst, machst du es dir schwer, außerhalb deiner 4 Wände als "normal" wahrgenommen zu werden. Da interessiert es nicht, was du durchgemacht hast, welche Krankheiten es gab, deine häusliche Situation, nervende Kinder oder Omas. Es geht nur darum herauszufinden, ob du für die zukünftigen Aufgaben geeignet bist. Und wenn du frohgemut, lächelnd vor dem Chef sitzt und sagte: ja, ich war krank, es war eine schwere Zeit und das mit der Schwerbehinderung ist halt so vorgesehen, dann denkt sich der Chef: hey, die hat Biss, die steht auch stressige Situationen im Job durch. Tschakka, tschakka, du bist die Beste, die er kriegen kann! PS: und wenn es nicht klappt, nimmst du es als Übung für nächste Gespräche. Geändert von gitti2002 (27.04.2013 um 19:40 Uhr) Grund: PN |
#6
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Ich bedanke mich ganz herzlich für Euro Aufmunterungen.
Die Rechtslage bzgl. der Schwerbehinderung war zeitweilig umstritten. Man kann evtl. ein halbes Jahr warten, bis man die Probezeit überstanden hat. Bei Fristverträgen ist das aber auch hinfällig. Ich werde mich noch einmal bei Verdi nach der aktuellen Rechtslage erkundigen. Jedenfalls fühle ich mich durch Euren Zuspruch erheblich gestärkt. Dass ich nur 50% arbeiten kann muß ich eben als in der Zeit der Anwesenheit voll einsatzfähig verkaufen. (Für mich ist es auch wirklich so.) Rosia |
#7
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Die Rechtslage ist noch immer umstritten, dass hat mit dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" von 2006 zu tun. Das Problem ist, dass dort Diskriminierung wegen Behinderung sanktioniert wird. Der Begriff der "Schwerbehinderung", wie er durch den Ausweis zum Ausdruck kommt, hat damit aber erstmal nichts zu tun.
Das (so weit mir bekannt) vorerst letzte Urteil des Bundesarbeitsgerichts dazu stammt bereits von 1993 und führt aus, dass der Arbeitgeber das grundsätzliche Recht zur Frage nach der (rechtlich relevanten) Schwerbehinderteneigenschaft habe, da dem Arbeitgeber daraus schließlich Pflichten erwüchsen - unabhängig vom konkreten Arbeitsplatz. Und auf die Frage müsste man dann wahrheitsgemäß antworten. Anders sähe es bei einer allgemeinen Frage nach einer Behinderung aus, die wäre nur bei Relevanz für den jeweiligen Arbeitsplatz erlaubt. Nach 2006 ergangene rechtsverbindliche Urteile dazu gibt es dazu aber wohl nicht. Es ist sicher ganz wichtig, sich nochmal bei der Gewerkschaft zu erkundigen, tunlichst bei einem ihrer Anwälte. Mir hat mein Anwalt geraten, das in der Bewerbung* nicht zu erwähnen, im Bewerbungsgespräch und - im Falle, dass man genommen wird - im Personalfragebogen aber auf jeden Fall wahrheitsgemäß zu antworten. * Ausnahme: Bei passenden Stellen und guter Eignung dafür solle man das auf jeden Fall in einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Staat, Länder, Gemeinden, Kirchen, ...) erwähnen, da man dann auf jeden Fall eingeladen werden muss, wenn gleiche Eignung vorliegt. |
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Stichworte |
arbeitslosigkeit, bewerbung, vorstellungsgespräch |
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