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AW: Ernsthafte Gedanken über Tod und Sterben
Arethusa, ich drück Dich mal und wünsche Dir viel Kraft.
Dass Deine Kleine so in Würde und Liebe gehen durfte, wird Dir ein kleiner Trost sein. Nun mal ganz nüchtern: Gesetzlich vererbt wird immer in gerader Reihenfolge: Kinder und deren Abkömmlinge (Enkel) und deren... / wenn keine da Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister) und deren... Ein Erbe schliesst quasi die gesetzliche Erbfolge der anderen aus Es kann per Testament jeder gesetzl. Erbe auf das sog. Pflichtteil (1/2 d. gesetzl. Erbanspruchs) gesetzt werden, DAS gibt es aber immer Bei Immobilien ist immer ein Notar erforderlich Sonst Testament eigenhändig und handgeschrieben Bei Schenkungen gelten z. T. hohe Freibeträge, sie sind alle 10 Jahre wiederholbar Andere Erbberechtigte können aber innerhalb dieses Zeitraums ihr gesetzl. Erbteil vom Beschenkten einfordern (z. B., wenn Eltern ihr gesamtes Vermögen EINEM von mehreren Kindern schenken). Klugscheissermodus aus |
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