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#1
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Liebe Ariella, ich möchte Dir mit meinen Zeilen Mut für den morgigen Tag zusprechen. Der Gutachter wird Dir viele Fragen stellen, nicht nur zur Körperpflege. Er wird sich Eure Wohnung anschauen, wie ist das Bad eingerichtet, gibt es viele Stufen,steht ein Rollstuhl zur Verfügung usw.
Außerdem hat er eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht. Sollte es Möglichkeiten geben, die Deine Pflege erleichtern, dann ist er verpflichtet Euch dazu zu beraten. Denn die Pflegekasse unterstützt auch Maßnahmen zum Umbau der Wohnung. Schildere ihm bitte, dass Dein Befinden sehr wechselhaft ist. Um die Pflegestufe 1 zu erhalten , müssen pro Tag 46 Minuten pflegerische Tätigkeiten anfallen und 45 Minuten für die Versorgung des Haushaltes. Zitat:
Zitat:
Weiterhin sind Angaben zur Krankengeschichte und aktuellen Diagnosen wichtig. Das Pflegegeld wird an Dich ausgezahlt, damit Du die Möglichkeit hast, z.b.Deine Mutti zu entlohnen. Die Pflegeversicherung zahlt für Deine Mutti Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung ein, wenn sie Dich pflegt, außerdem ist die Mama gesetzlich unfallversichert, wenn sie für Dich Besorgungen erledigt oder versorgt. Die Beiträge an die Rentenversicherung sind an eine bestimmte Stundenzahl pro Woche gebunden, der Gutachter wird Euch entsprechend beraten. Die meisten Gutachter sind sehr engagiert und versuchen für die betroffenen Menschen und deren Angehörige das Beste herauszuholen, sie wissen, wie schwierig sie Situation von pflegebedürftigen ist. Die Deutsche Krebshilfe hat eine Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, dort stehen weitere wichtige Hinweise drin. Man kann das Heft kostenfrei downloaden oder als Buch bestellen. Also ich drücke Dir für morgen beide Daumen. Liebe Grüße an Dich, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (11.09.2013 um 00:22 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen |
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#2
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Liebe Elisabeth,
Ganz lieben Dank, für Deine Antwort! Das was Du schreibst, macht mir Mut. Ich werde mir Deine Worte zu Herzen nehmen und alles genau aufzählen. Hoffentlich vergesse ich nichts :-) ich werde morgen dann erzählen, wie es war! ;-) Liebe Grüße und gute Nacht
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Schau, wo Du stehst, mach einen Plan und dann geh los! |
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#3
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Weiß übrigens jemand, ob während der Insolvenz das Pflegegeld zum pfändbaren Einkommen zählt? Ich würde nämlich das Geld gern auf unser gemeinsames Konto überweisen lassen. Aber wenn es dann zum Einkommen meines Mannes gezählt wird, lasse ich das lieber :-)
Gute Nacht Ariella1976
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Schau, wo Du stehst, mach einen Plan und dann geh los! |
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#4
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Liebe ariella,
ich drück die Daumen für den Termin nachher und wünsche Dir einen menschlichen, erfahrenen Gutachter! Manchmal ist es nicht sooo klug, zu zeigen, was frau noch alles selbst kann - wenn auch nur mit höchster Anstrengung ! Da würde ich es nicht als Lüge betrachten, wenn Du sagst, da brauchst Du Hilfe. Für die Fahrten mit dem PKW stelle einen Antrag an die KK, pro km gibt's 0,30 Euro. Gib den 1. Termin an und wie oft Du wöchentlich/monatlich fährst. Und die Vertretungs-Kosten für die Vorträge ziehst Du doch hoffentlich von den Einnahmen ab ! Alles Gute für Dich
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