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#1
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AW: Verhinderungspflege
Vielen Dank für eure Antworten.
@wolfgang46: Manche Krankenkassen benutzen wohl den Begriff "Ersatzpflege". Unsere Kasse benutzt beide Begriffe. @Elisabethh.1900: Ich pflege meinen Mann jetzt seit über einem Jahr. Er hat die Pflegestufe 2. Eine Erhöhung ist vor kurzem erst abgelehnt worden. Wegen seiner Schmerzen bekommt er starke Schmerzmittel, die ihn umhauen. Hinzu kommt eine allgemeine Schwäche. Er ist schon mehrmals gefallen (mit den dazugehörigen Brüchen). Wegen des Tremors in beiden Armen und Händen kann er auch nichts mehr halten, was schwerer als ein Teelöffel ist. Wenn ich also mal das Haus verlassen muß, dann braucht er auf jeden Fall Betreuung. Ich denke, ich werde bei der Krankenkasse nochmals vorstellig werden. Die Aussage der Kasse lautete bisher, daß nur Aufwendungen der Ersatz- Pflegeperson erstattet werden.( Fahrkosten und Verdienstausfall). Ich würde allerdings noch gerne einen kleinen Obolus obendrauf zahlen. Danke trotzdem nochmals für die Antworten. Sabine
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mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012 Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012 Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013 austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen |
#2
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AW: Verhinderungspflege
Liebe bine 60,
ich möchte dir nocheinmal schreiben. Mir gingen deine Zeilen nicht aus dem Kopf. Zitat:
Es gibt ein Recht, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, welches während der ersten Einstufung angefertigt worden ist. Im Widerspruchsschreiben sollte man darauf eingehen. Manchmal stehen dort einfach Dinge drin, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es ist sehr traurig, dass die Krankenkassen immer bei den Menschen sparen wollen, die die Hilfe am meisten benötigen. Leider geschieht es oft, dass Leistungen erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden. Zitat:
In Berlin gibt es Pflegestützpunkte, dort wird für Pflegebedürftige und deren Angehörige Beratung angeboten.Hier ist der Link mit den entsprechenden Adressen. http://www.pflegestuetzpunkteberlin.de Dort hilft man dir auch bei der Formulierung des Widerspruchsschreibens an die Krankenkasse. Nun möchte ich dir noch einen lieben Gruss und ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken, Tschüß, Elisabethh. |
#3
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AW: Verhinderungspflege
Guten Abend,
komme leider erst jetzt dazu zu antworten. Die letzten zehn Tage waren einfach zu aufreibend. Die Pflegestützpunkte in Berlin kenne ich. Dort wirde mir allerdings leider mitgeteilt, daß ein Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Wir sollten lieber ein wenig warten und dann erneut einen Antrag stellen. Werde ich demnächst in Angriff nehmen. Auch der Palliativ Arzt, den wir seit kurzem haben, ist der gleichen Meinung. Von der Pflegekasse habe ich eine positive Antwort bekommen. Ich kann meiner Freundin etwas bezahlen, wenn sie bei meinem Mann bleibt. Danke nochmal. Sabine
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mein Mann: nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom // cT2a N2 M1b / Stadium IV //ED: 1.6.2012 Metastasen: linke Schulter und BWK-1 seit Juni 2012 Hautmetastase hinter dem Ohr seit April 2013 austherapiert seit 2.7.2013, seitdem wartend und hoffend verstorben am 27.10.2013, zu Hause, in meinen Armen |
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