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Liebe bine 60,
ich möchte dir nocheinmal schreiben. Mir gingen deine Zeilen nicht aus dem Kopf. Zitat:
Es gibt ein Recht, Einsicht in das Gutachten zu nehmen, welches während der ersten Einstufung angefertigt worden ist. Im Widerspruchsschreiben sollte man darauf eingehen. Manchmal stehen dort einfach Dinge drin, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es ist sehr traurig, dass die Krankenkassen immer bei den Menschen sparen wollen, die die Hilfe am meisten benötigen. Leider geschieht es oft, dass Leistungen erst im Widerspruchsverfahren genehmigt werden. Zitat:
In Berlin gibt es Pflegestützpunkte, dort wird für Pflegebedürftige und deren Angehörige Beratung angeboten.Hier ist der Link mit den entsprechenden Adressen. http://www.pflegestuetzpunkteberlin.de Dort hilft man dir auch bei der Formulierung des Widerspruchsschreibens an die Krankenkasse. Nun möchte ich dir noch einen lieben Gruss und ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken, Tschüß, Elisabethh. |
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