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  #1  
Alt 10.10.2013, 23:33
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: EU Rente wann den Antrag stellen

Liebe carlchen,
die Bedingungen für das Nahtlosigkeitsgeld unterscheiden sich gegenüber denen des ALG 1, im folgenden Link der DRV ist dies recht gut erklärt:http://www.deutsche-rentenversicheru...976&lv3=216520

Elisabethh.
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  #2  
Alt 11.10.2013, 00:08
Norma Norma ist offline
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Standard AW: EU Rente wann den Antrag stellen

Eigentlich könnt ihr euch aussuchen, ob jetzt den Rentenantrag stellen oder erst, wenn er ausgesteuert wird.

Dein Mann wird sowieso vor dem Aussteuerungs-Termin angeschrieben, damit er rechtzeitig Bescheid weiß. Bei mir war es ca. 6 Wochen vorher.

Am Tag nach der Aussteuerung hat dein Mann Anspruch auf ALG I UND Anspruch auf Nahtlosigkeit; das heißt: Er bekommt ALG I und wird dadurch (schief grins*) als "tote Kartei" beim Amt für Arbeit geführt. Kein Vermittlungsversuch, kein Druck... das ist der Vorteil bei Nahtlosigkeit.

Er kann aber auch JETZT den Rentenantrag stellen; dann erspart er sich den lästigen Gang zum Amt für Arbeit und er braucht nicht schon wieder den ganzen Schriftkram einreichen.

Ich MUSSTE ALG I mit Nahtlosigkeit beantragen, OBWOHL ich den Rentenantrag sofort nach der Mitteilung der Krankenkasse eingereicht habe. Die Rentenversicherung hat zu lange für die Bearbeitung gebraucht.

Das bezogene ALG I-Geld hat dann das Amt für Arbeit mit der Rentenversicherung automatisch verrechnet, so dass ich damit nichts zu tun hatte.

Ja, das ALG I war höher als die Rente, aber die Überzahlung wurde nicht von der RV verlangt; nur die Summe bis zur Rentenhöhe.

Das ergab dann eine kleine Nachzahlung und alles war erst einmal gut.

Alles Gute!

Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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  #3  
Alt 11.10.2013, 00:39
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: EU Rente wann den Antrag stellen

Zitat:
Eigentlich könnt ihr euch aussuchen, ob jetzt den Rentenantrag stellen oder erst, wenn er ausgesteuert wird.
Während des Krankengeldbezugs zahlt die Krankenkasse Beiträge an die DRV, diese zählen bei der Berechnung der Rentenhöhe.
Da Carlchens Mann sicherlich zu der Generation zählt, welche die Veränderungen bei der DRV massiv treffen, würde ich die Zeit des Krankengeldbezugs nutzen und warten bis der Bescheid zur Aussteuerung kommt.

Elisabethh.
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  #4  
Alt 11.10.2013, 08:16
axellino axellino ist offline
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Standard AW: EU Rente wann den Antrag stellen

Guten Morgen Carlchen,
ich kann euch von mir berichten wie ich vorgegangen bin.
Bei mir spielte nicht nur der Gesundheitliche Aspekt eine Rolle sondern auch der Finanzielle.Da das Krankengeld und ALG1 nach SGB 145 um einiges höher ist als eine zu erwartene Erwerbsminderungsrente,habe ich Krankengeld bis zur Aussteuerung bezogen.Einige Wochen vor der Aussteuerung wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert mich bei der Arbeitsagentur zu melden.Ich beantragte ALG1 und stellte mich aufgrund meines Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.Dieses Restleistungsvermögen stellte der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur per Aktenlage fest.Unter drei Stunden täglich über sechs Monate hinaus.Daraufhin wurde mir ALG1 nach SGB 145 genehmigt für maximal zwölf Monate.Das ALG1 war ca. in der gleichen Höhe wie das Krankengeld.Ich musste innerhalb von vier Wochen einen LTA-Antrag bei der Rentenversicherung stellen.Dieses habe ich über die Arbeitsagentur gemacht.Der Antrag wurde drei Monate später von der Rentenversicherung aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung abgelehnt und es wurde geprüft ob der LTA-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird.Weitere drei Monate später bekam ich die Nachricht von der Rentenversicherung das der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird und ich die restlichen Unterlagen zur Beantragung der Erwerbsminderungsrente auszufüllen habe.
Jetzt habe ich nächste Woche einen Termin in der Gemeindeverwaltung und werde die restlichen Papiere ausfüllen.Mein ALG1 endet spätestens anfang März 2014 oder natürlich früher wenn mir die Erwerbsminderungsrente vorher zugesprochen wird.


Noch was.... die Krankenkasse darf euch nicht auffordern einen Rentenantrag zu stellen.Sowieso wollen sie euch so schnell wie möglich aus den Krankengeld raus haben.
Jedoch kann euch die Krankenkasse schriftlich auffordern,frühestens ab den sechsten Monat Krankengeldbezug mit einer Frist von zehn Wochen einen LTA-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.Dieses müsst ihr nach kommen,ansonsten wird das Krankengeld eingestellt.
Sollte es dazu kommen solltet ihr die zehn Wochenfrist annährend ausschöpfen bevor ihr den Antrag stellt.

Ihr solltet alle Fristen und Zeiten annährend ausschöpfen bevor ihr einen Rentenantrag stellt.



Alles Gute für Euch!!!!!!!!!

axellino

Geändert von axellino (11.10.2013 um 10:14 Uhr)
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  #5  
Alt 29.12.2013, 15:48
Benutzerbild von carlchen
carlchen carlchen ist offline
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Ort: Südwestfalen
Beiträge: 815
Standard AW: EU Rente wann den Antrag stellen

Kleines Mini Update.
Mittlerweile ist mein Mann Alg 1 und hat zwar schon mal einen Rentenantrag gestellt, weil das kann ja dauern.
Dank seiner 80% steht er finanziell gar nicht so schlecht.
Ein kleiner Lichtblick am Horizont bei all dem anderen Kummer.
Vielen Dank aber für eure zahlreichen Antworten.
Carolin
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  #6  
Alt 29.12.2013, 20:34
conquerer conquerer ist offline
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Beiträge: 335
Standard AW: EU Rente wann den Antrag stellen

Hallo,

ich hoffe ja nicht das es bei mri so schnell geht, aber ich vermeide gerne Überraschungen. Jetzt hast Du geschrieben das Dein Mann durch seine 80 % finanziell nicht so schlecht steht. In wie weit hat der Grad der Behinderung was mit dem Geld zu tun, ich hatte ja vor 2 Jahren 90 bekommen....

Grüsse
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