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Alt 10.11.2013, 10:40
Cecil Cecil ist offline
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Beiträge: 553
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Hallo, Marcel,

normalerweise stimmt man sich wegen der Fahrtkosten mit der KK ab. Der Fahrtkostenschein wird ihr im Original oder Duplikat vorgelegt, sie nickt ihn ab und benennt mehrere Taxi-Unternehmen, an die Ihr Euch wenden könnt.
Die Termine vereinbart Ihr dann mit dem Unternehmen, welches ausschließlich mit der KK über die Kosten abrechnet. Evtl. stellt die Kasse Euch die sog. erste und letzte Fahrt in Rechnung; häufig unterbleibt das aber aus Kulanzgründen.

Jetzt kriegt Ihr das aber bis morgen gar nicht hin. Ich habe es anders gemacht; da ich vielfach von meinem Mann gefahren worden bin, wenn es sich einrichten ließ, habe ich erst einmal einen generellen Antrag auf Erstattung gestellt und in den Antrag geschrieben, dass ich nur die Fahrten (rückwirkend) abrechne, zu denen mein Mann keine Zeit hatte. Hat sehr gut geklappt.
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