Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.11.2013, 14:26
Gertraud Gertraud ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2011
Beiträge: 57
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Zu meinen Bestrahlungsterminen bin ich selbst mit eigenem Auto gefahren.

Ich habe mir nach vorheriger Rücksprache mit der KK auf dem Bestrahlungsplan die wahrgenommenen Termine bestätigen lassen und dies als Abrechnung ( x Fahrten à km x 0,20 € )bei der Krankenkasse eingereicht.

Die Gesamtsumme wurde mir anstandslos erstattet.

Liebe Grüße

Gertraud
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.11.2013, 14:43
Benutzerbild von waldi5o
waldi5o waldi5o ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Landkreis Osnabrück
Beiträge: 1.126
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Hallo,
In regelmäßigen Abständen taucht diese Frage wieder auf.
Lies mal den folgenden Beitrag

http://www.krebskompass.de/showthread.php?t=59510

Leider hat der Schreiber Recht. Auch ich mußte 5€ pro Fahrt zuzahlen.
Es gibt auch Kassen die berechnen nur die erste und letzte Fahrt.
Auch genehmigen lassen mußte ich vorher.
Trotzdem, während der Chemo und anschließend Bestrahlung hätte ich nicht selber fahren wollen. Und meine Kinder sind berufstätig, so daß das auch nicht klappte.
Liebe Grüße
Waltraud

P.S. Ich habe den Betrag dann bei der Einkommen Steuer Erklärung mit angegeben

Geändert von waldi5o (10.11.2013 um 14:47 Uhr) Grund: noch was vergessen
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.11.2013, 11:35
Fulcrum Fulcrum ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

also meine Erfahrungen ..
Strahlentherapie und Chemo und stationär wurden immer bezahlt (ich musste begründen warum ich die Uniklinik brauchte und nicht das lokale Krankenhaus hier)
aber
Diagnosefahrten und Nachsorge wurde nicht bezahlt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.11.2013, 01:12
conquerer conquerer ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2011
Beiträge: 335
Standard AW: Fahrtkosten erstattung oder nicht

Bei mir wurden nur die Kosten zum nähsten Behandlungsort übernommen. Ich müsste nur bei der ersten und letzten Fahrt 5 € zuzahlen.

Wenn man bei einer lokal nidergelassenen KK ist, kann man auch vorbei gehen und sich die Zusage holen. Bei Chemo und Bestrahlungsfahrten sollte es da eigentlich keine Probleme geben, zumindest nicht bei meiner KK.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:30 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55