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Alt 09.03.2014, 22:12
heaven heaven ist offline
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 467
Standard AW: Fahrverbot während der Bestrahlungszeit???

Hallo Maike,

ich bin Fahrlehrerin und kann dir folgendes sagen:
Eine Bestrahlung im Brustbereich macht sicher nicht fahruntüchtig. Es gibt in den Richtlinien zur Fahreignung eine Reihe detaillierter Erkrankungen, wie z.B. Epilepsie o.ä. Brustbestrahlung ist dort nicht aufgeführt. Ein Arzt kann übrigens kein Fahrverbot aussprechen-er kann höchstens eine Empfehlung abgeben.
Es gilt, wie in der StVO geschrieben: " Der Fahrzeugführer muss jederzeit in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu führen". Würde es z.B. aufgrund der Müdigkeit zu einem Unfall kommen, hättest du fahrlässig gehandelt.

Viele Grüße von

Heaven (dem Himmel so fern)
__________________
ED 12/2011 Primärtumor Nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom (grosszellig) T2a,N2,M1b entsprechend Tumorstadium IV
Dünndarmkarzinom pT3,pN1,R0,G3
Jan-April 2012 Chemo Cisplatin/Alimta
Seit Mai 2012 in Remission Erhaltungstherapie mit Alimta bis Ende Juni 2012-seitdem Therapiepause!
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  #2  
Alt 09.03.2014, 22:43
Benutzerbild von Mary-Lou
Mary-Lou Mary-Lou ist offline
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Registriert seit: 09.04.2007
Ort: Im Nirwana
Beiträge: 5.113
Standard AW: Fahrverbot während der Bestrahlungszeit???

Hallo Maike, ich hatte zu meinem Bestrahlungsfahrten in die Klinik - genau wie für die Fahrten zur Chemo - einen sogenannten Taxischein für Serienfahrten bekommen. Diesen Schein bekommst Du von Deinem behandelnden Arzt und musst ihn - wenn ich es noch richtig weiss - von Deiner Krankenkasse genehmigen lassen. Er wird Dir am Ende Deiner Bestrahlungen von der Strahlenklinik quittiert, bezahlt hatte ich seinerzeit nur 5 Euro für die erste und 5 Euro für die letzte Fahrt - das ist aber unterschiedlich je nach Kasse, frage einfach dort nach.

Ich bin auch regelmässig auf der Rückfahrt eingeschlafen, da die Müdigkeit von Mal zu Mal stärker wurde . Allerdings bin ich schon auch mal am Wochenende oder eben - wenn es nicht zur Bestrahlung ging - selber Auto gefahren und ich denke auch, dass Dir das niemand aus versicherungstechnischen Gründen verbieten kann, solange Du keine starken Schmerzmittel nimmst oder der Kopfbereich bestrahlt wird - aber da googelst Du besser selber mal und machst Dich schlau.

Lieben Gruss
__________________

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„Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“
Zsuzsa Bánk
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