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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
@ Ilse
Nein ist nicht begründet worden. Habe den Ausweis im März 2013 bekommen und er wurde im August noch mal geprüft nach Beendigung der Bestrahlung. Stand nur im Brief, dass alles so bleibt sich nichts ändert. LG Jana |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
@ Oktober:
ich habe meine Diagnose im März 13 bekommen (T1, N0, M0) und habe sofort ohne Kommentar 5 Jahre bekommen (50%)! Frag nochmal nach! @Oli: Ich lege meinen Ausweis Überall vor, wo ich evtl. Vergünstigungen bekomme. Warum nicht? Steht ja nicht drauf, was man hat! @Mona Lisa:Ich habe meinen Antrag auch selbst geschickt-mit Arztbrief und Pathobericht und Passbild. Meiner war nach 2 Monaten da. LG |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen,
Ich habe den Antrag online gestellt und hatte ihn innerhalb von 3 Wochen. Habe auf mein BZ hingewiesen, musste nur ein Passbild zuschicken . Liebe Grüße
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Gib jedemTag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo ihr Lieben,
hier mal wieder ein paar Antworten: Die Verfahrensdauer ist stark davon abhängig, wie schnell die vom VA angeforderten Befundberichte eingehen. Manche Ärzte antworten innerhalb einer Woche, manche brauchen ein halbes Jahr und länger. Grundsätzlich sind die Ärzte verpflichtet, die Berichte zu schreiben - aber es gibt keine wirkliche Rechtsfolge, wenn sie es nicht tun. Bis eine gerichtliche Vernehmung erfolgt, vergeht ein Jahr und länger. Da das VA auf diese Bericht angewiesen ist - un je mehr Krankheiten angegeben wurden - mehrere Fachrichtungen -, desto mehr Ärzte werden angeschrieben und um Befundberichte gebeten. Diese sogenannte Sachverhaltsaufklärung kann sich also gerne schon mal ein paar Monate hinziehen. Und dann wird die Akte dem Versorgungsärztlichen Dienst zur gutacherlichen Stellungnahme vorgelegt - denn nur Ärzte mit entsprechender Schulung können die Feststellung treffen. Nicht die Sachbearbeiter, die ihr ansprecht und ihren Namen auf dem Ausweis hinterher stehen haben. Und hier dauert es je nach Bundesland und Kapazität des ärztlichen Dienstes auch nochmal einige Zeit. In HH sind die Ressourcen derzeit übrigens so dermaßen schlecht, dass alleinig diese Beurteilung mehrere Monate dauert - zu viele Anträge, zu wenig Ärzte: weil King Olaf ja jedes Jahr 250 Stellen einspart. Aber das nur am Rande. So. Nu zu dem anderen Themenkomplex Ablauf des Ausweises: der SchwebAusweis ist immer nur so lange gültig wie der dazugehörige (vorangegangene) Feststellungsbescheid. Wird also vor Ablauf der fünf Jahre iene neue Feststellung getroffen, weil entweder die Heilungsbewährung abgelaufen ist und nach vorheriger neuer Prüfung der GdB herabgestuft wird oder, der GdB wegen Neufeststellungsantrag erhöht wird wegen neuer dauerhafter Behinderungen, so kann der Ausweis jederzeit und unabhänig vom obigen Eintrag geändert/eingezogen/verlängert oder sonstwas werden. Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor. Wird in HH auch so umgesetzt. Und wenn sich was ändert, wird der halt entsprechend für ungültig erklärt. Also, im Grundsatz entscheidet die Verwaltungsbehörde, welchen Stempel der AW bekommt. Wegen der sogennannten Heilungsbewährung ist es auch sehr individuell. Die meisten Krebserkrankungen haben fünf Jahre HB, manche aber auch nur zwei. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Non-Hodgkin-Lymphom (Blutkrebsvariante) nur mit zwei Jahren HB versehen. Das alles ist übrigens der der VersMedV (VersorgungsmedizinVerordnung) geregelt und für alle Bundesländer gleich. Dort ist jede Erkrankung drin, je nach Ausmaß der Funktionseinschränkung wird die Höhe des GdB angesetzt. Und hier greift wieder mein voriger Eintrag: je genauer der Doc genau dieses Ausmaß beschreibt, desto besser kann der Schreibtisch-Doc, der die Akte liest (und das hoffentlich richtig und aufmerksam tut), sich ein Bild machen und den GdB anhand der VersMedV festlegen. Und natürlich gibt es bei diesen Schreibtisch-Docs viele, die nicht richtig lesen oder aufgrund der vielen vielen Akten auf ihrem Tisch einfach nur Masse wegschaffen... Auch das ist eine Folge von King Olafs Politik. Und ich vermute mal, dass es in den anderen Bundesländern kapazitätsmäßig nicht besser aussieht... Für weitere Informationen stehe ich euch wieder gerne hier zur Verfügung ;-) LG von Seehase P.S. Welche gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche es gibt, könnt ihr in einer Broschüre, die vom VA ausgegeben wird, nachlesen. Bei den meisten kulturellen Veranstaltungen etc. handelt der Veranstalter (Museum, Konzerte, Zoo usw.) allerdings auf reiner Kulanzbasis und gewährt für Schwerbehinderte Nachlässe. Einen Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. P.S.X. Die Fahrkarte - korrekt Beiblatt mit Wertmarke - gibt es nur für die grün/orangefarbenen Schwerbehindertenausweise. Dies ist ein Nachteilsausgleich für die erhebliche Gehbehinderung. Ganz platt vom gesetzlichen Gedanken her ausgedrückt: nix laufen können, dann vergünstigt mit Bus und Bahn unterwegs sein können dafür als Ausgleich. Geändert von gitti2002 (27.05.2014 um 22:42 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Zitat:
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Es grüßt die Hexe. |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
@ Renate - und damit sich keiner fürchten und wundern muß -
das G habe ich aufgrund einer Vorerkrankung, die Ihr hoffentlich weder hattet noch je bekommt und " auf das B hinarbeiten" bedeutet, Befunde aus mehreren Jahren zusammenstellen - dafür muß ich mehrere Ordner durchforsten, das ist für mich Arbeit - physisch und psychisch. Die erneute Tumorerkrankung bzw. ihre Behandlung hat meine Situation nicht gebessert. Deshalb möchte ich eine Aktualisierung meines Schwerbehindertenausweises. Alles Gute an alle Brigitte |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
Da hier so einige Fachfrauen/Männer anwesend sind stelle ich meine Frage hier auch noch mal, hatte ich schon beim rechtlichen Thread gestellt:
Mein Behi.Ausweis ist unbefristet, ich habe noch diesen grossen Grünen. Ich werde also nicht überprüft. Jetzt gibt es bei uns schon den neuen Kleinen. Wenn ich den jetzt tauschen möchte, meint ihr es könnte sein dass die sagen, Naja unbefristet ist ja ganz schön lange, Das ändern wir jetzt mal? Oder heisst unbefristet wirklich unbefristet und es rüttelt keiner daran? Wenn ich das hier so lese war meine Prognose wohl wirklich nicht so gut : Zitat: In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Umso besser fühle ich mich dass ich so hart dafür gekämpft habe dass sich die gesundheitlichen Verhältnissen doch ziemlich gebessert haben, obwohl ich ja immer noch Einschränkungen habe. Bifi, ich denke das mit dem hart erarbeiten kennt hier jeder. Ich kann da ja auch nur für mich reden. Ich mußte mal in einer Einkaufspassage dringend aufs Tö und vor dem normalen Frauen Wc war eine lange Schlange. Da hab ich meinen Ausweis gezückt und bin aufs Behinderten WC gegangen. Ich fühlte mich dabei nicht gut, dachte die ganze Zeit was ist wenn jetzt jemand der das besondere WC mehr braucht als ich, auch dringend muss und ich blockiere das . Ich habe mich sehr beeilt und würde das wirklich nur im absoluten Notfall wieder machen Gruß Wangi
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Geändert von Wangi (28.05.2014 um 10:26 Uhr) |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
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#9
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AW: Schwerbehindertenausweis
Der Satz "Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor." liest sich - so vereinzelt, wie er da steht -, als sei das der Normalfall. Und dem ist eben nicht so.
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Es grüßt die Hexe. |
#10
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hast du das so gelesen? ich nicht
Und der Satz steht doch innerhalb eines Absatzes, also nicht einzeln und ich hab ihn nur als Hinweis verstanden dass es das eben AUCH gibt und es auch angewendet wird. Siehe auch meinen Ausweis. Nix für ungut Da Seehase sich mit der Materie wohl auskennt weil sie damit arbeitet (?) finde ich ihre Hinweise sehr gut, das sind ja anscheinend angewendete Maßnahmen und solche Erfahrungswerte bringen mir mehr als irgendwelche Paragraphen, wo man ja auch immer nicht weiß welchen Spielraum die Sbs haben. Gruß Wangi
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#11
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AW: Schwerbehindertenausweis
@ Wangi
Meines Wissens nach ist es nicht verboten, ein Behinderten-WC zu benutzen. Es ist eben nur behindertengerecht ausgestattet und klar lasse ich dem Rolli-Fahrer Vortritt, aber sonst ist es eigentlich ok. Karin |
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