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Hi Sterni,
bei _Ämtern immer alles schriftlich beantragen und wenn nötig schriftlich Widerspruch einlegen. Nicht am Telefon abwimmeln lassen. Du hast auf jeden Fall auf Schwerbehinderung über 50 %. Selbst wenn die 50% nach 5 Jahren wieder genommen werden, kann man bzw,. frau einen gleichstellungsauftrag -oder so ähnlich- beim Arbeitsamt stellen, dann behälst Du die Vorteile bei der Arbeitsvermittlung. LG Ingrid G. |
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