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  #1  
Alt 08.07.2014, 19:22
The Witch The Witch ist offline
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Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 1.480
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Zitat:
Zitat von ulrikes Beitrag anzeigen
Ich habe mich seit August 2012 wegen eines Rezidivs wieder krank gemeldet und bekam Krankengeld bis Ende Mai 2013. Da bis dahin mein Arbeitsvertrag ausgelaufen war und wegen der Aussteuerung bekam ich ab Juni 2013 ALG I.
Hallo Ulrike,

Was genau heißt "wieder krank gemeldet"? Wann begann deine erste Krankmeldung wegen der gleichen Geschichte, wann eventuell weitere Krankschreibungen? Das zu wissen ist wichtig, weil du von "ausgesteuert" schreibst. Der Krankschreibungsbeginn muss bei dir auf jeden Fall zurück liegen, da der Zeitraum von August 2012 bis Ende Mai 2013 nicht zum "Aussteuern" langt. Sollte dieser Zeitpunkt der erstmaligen Krankschreibung noch keine drei Jahre her sein, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.

In dem Fall greift jedoch das von PetraS61 angesprochene "Nahtlosigkeitsgeld" (§ 145 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit) - falls du denn überhaupt noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast; das wäre Voraussetzung.

Darüber hinaus: Eine "Krankschreibung" im Krankengeldbezug oder gar bei Aussteuerung gibt es nicht. Die angesprochene "Folgebescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit" ist eigentlich nichts weiter als ein Attest. Normalerweise erhält ja die Krankenkasse automatisch den Reha-Bericht, wenn du dem nicht widersprochen hast. (Falls du das allerdings getan hättest, wäre es deine Sache gewesen, diesen zur Verfügung zu stellen.) Der Krankenkasse ist es nämlich ziemlich egal, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht, so lange sie nicht zahlen müssen.
__________________
Es grüßt die Hexe.
  #2  
Alt 08.07.2014, 21:59
annemarie12 annemarie12 ist offline
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Registriert seit: 29.07.2012
Beiträge: 94
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Ist das nicht so?:
Wenn bei der Reha medizinisch festgestellt wurde, daß die Patientin nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und somit eine volle EM-Rente beansprucht werden sollte, daß dann als evtl. Beginn der EM-Rente der Tag der Antragstellung des Reha-Antrages gilt?
  #3  
Alt 09.07.2014, 00:33
ulrikes ulrikes ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.11.2011
Beiträge: 268
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Hallo annemarie,
das der Antragstag einer Reha als Beginn der EM-Rente gelten kann, gilt nur, wenn man zur Reha aufgefordert worden ist (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse). Da ich meine Reha selbst gewollt habe (also ohne Aufforderung), gilt der Tag der Antragsstellung auf EM-Rente.
Lieben Gruß
Ulrike
  #4  
Alt 09.07.2014, 16:49
Marlem Marlem ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 150
Standard AW: krank sein nicht anerkannt von KK?

Zitat:
Zitat von annemarie12 Beitrag anzeigen
Ist das nicht so?:
Wenn bei der Reha medizinisch festgestellt wurde, daß die Patientin nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann und somit eine volle EM-Rente beansprucht werden sollte, daß dann als evtl. Beginn der EM-Rente der Tag der Antragstellung des Reha-Antrages gilt?
Zitat:
Zitat von ulrikes Beitrag anzeigen
Hallo annemarie,
das der Antragstag einer Reha als Beginn der EM-Rente gelten kann, gilt nur, wenn man zur Reha aufgefordert worden ist (z.B. von der Arbeitsagentur oder der Krankenkasse). Da ich meine Reha selbst gewollt habe (also ohne Aufforderung), gilt der Tag der Antragsstellung auf EM-Rente.
Lieben Gruß
Ulrike
da wäre ich mir jetzt nicht so sicher bin auch nicht Aufgefordert worden in Reha zugehen, und bei mir wurde die Rente auch ab dem Tag der Antragsstellung der Reha Rente Gezahlt.
Wobei es bei mir auch so war das ich nach der Chemo zur Reha gegangen bin.
war aber auch vor und nach der Reha durchgehend Krankgeschrieben.
Und was die Dauer angeht bis die EM Rente genehmigt ist das leider sehr Unterschiedlich bei mir ging es innerhalb von 2 Monaten
Gruß Markus
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