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Schwerbehinderung nach Hodenkrebs
Hallo Leute,
leider hab ich zu meinem Fall nichts passendes gefunden. Im August 2014 bin ich an Hodenkrebs (nicht-seminom) erkrankt. Ein Hoden musste dran glauben... CT im August vor OP: keine Metastasen. Stadium T1 N0 M0 Meine Blutwerte nach der OP: AFP zeitgerecht abgefallen und HCG nicht, ist nach ca. 1 Monat wieder angestiegen. Habe dann 3 Zyklen PEB erhalten. Nun habe ich mein Schwerbehindertenbescheid erhalten. Darin steht, dass ich 2 Jahre 50 GdB erhalten habe. Aber das müsste dann heißen, das ich keine Metastasen hatte und eig. keine 3 Zyklen PEB Chemo bräuchte? vll nur 1 Zyklus PEB vorbeugend. Die Blutwerte sagen aber was anderes. Ich müsste doch 5 Jahre 50 GdB erhalten oder sehe ich das falsch? N1 bedeutet ja, dass meine Lymphkńoten durch Metastasen kleiner wie 2 cm vergrößert sind/waren. Im CT kann man aber nur Vergrößerungen bis 0,5 cm sehen (wurde mir vom Arzt gesagt). Nur weil man die bei mir nicht sehen kann, stufen die mich eine "Stufe runter", obwohl ich ja eig. das gleiche durchgemacht habe - 3 Zyklen PEB, wie einer bei dem man die vergrößerten Lymphkńote sehen konnte und auch "nur" 3 Zyklen PEB bräuchte. Ich hoffe Ihr versteht was ich meine und könnt mir Tipps geben wie ich den Wiederspruch formulieren soll. Sollte ich die ganze Sache ggf. mit meinem behandelden Arzt durchsprechen? 13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten: - GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium T1-2 N0 M0 - 50 % - GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung eines Seminoms im Stadium T1-2 N1 M0 bzw.T3 N0 M0 50 % - nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium T1-2 N1 M0 bzw. T3 N0 M0 60 % sonst 80 % |
#2
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AW: Schwerbehinderung nach Hodenkrebs
Hallo Matthias,
das sind wirklich nur Beamte die nach einem bestimmten Katalog vorgehen - und da ist nun mal festgelegt, inwieweit der Tumor gestreut hat. Schau mal...ich habe ein Seminom pT2/N1/V1/M0/S0 und werde wohl jetzt auch die 2 Jahre bekommen. Die gehen da einzig und allein nur nach T/N/M/S...was Du durchgemacht hast ist denen relativ egal. Ich habe schonmal gehört dass man einfach mal hinfahren soll um die Situation zu erläutern, oder einfach Einspruch einlegt. Glaube jedoch nicht, dass das viel bringt. Geändert von gitti2002 (11.01.2015 um 02:11 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
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