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#1
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Mona Lisa ich denke du solltest es einfach mit dem Arbeiten versuchen. Was soll passieren ausser dass du merkst es geht oder es geht nicht? Im Gegensatz zur Wiedereingliederung bekommst du volles Gehalt
![]() Zur Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente : wenn man alle Kriterien erfüllt und Anspruch darauf hat beantragt man sie und bekommt in dieser Zeit,wenn kein Krankengeldanspruch mehr besteht das so genannte "Nahtlosigkeitsgeld" wenn ich das alles richtig verstanden habe ist das in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Es wird bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers gezahlt. Es gibt hier auch einen Thread dazu finde ihn nur gerade nicht.
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Stark ist wer mehr Träume hat als die Realität zerstören kann! Peter Maffay |
#2
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Ich würde auch sagen: Einfach probieren. Wer's nicht probiert, hat schon verloren
![]() Mir wurde gekündigt, als ich meine Wiedereingliederung ankündigte. Daraufhin machte ich mich selbstständig, auch mit Zweifeln. Aber man darf auch nicht unterschätzen, wieviele Energien so ein Neuanfang freisetzt. Klar war ich oft erschöpft, unkonzentriert, kämpfte mit Hitzewallungen (es ist nicht chic, wenn man im Erstgespräch mit einem neuen Kunden ständig Schweiß auf der Stirn hat) -- aber es war auch schön, wieder was Neues zu machen, nach vorne zu blicken, Dinge hinter mir zu lassen. Hast Du (moralische) Unterstützung zu Hause? Mein Mann sagte mir immer wieder: Er verzeiht mir jedes Scheitern, nur es unversucht zu lassen, das würde er mir übel nehmen. Go for it!
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lg gilda |
#3
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Die Arbeitgeber sind nicht immer freundlich. Da merkt man wie wichtig es ist sich privat gut aufzustellen. Ich wundere mich dass Zweien hier gekündigt wurde. Das ist rechtswidrig! Ich hoffe Ihr konntet eine ordentliche Entschädigung heraushandeln!LG Resi
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#4
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Nein, das ist nicht rechtswidrig. Während einer Krankheit darf man genauso gekündigt werden, wie sonst auch. Bei einer Schwerbehinderung muss das Integrationsamt zustimmen. Das kann die Kündigung aber auch nur verhindern, wenn man dem Arbeitgeber nachweisen kann, dass man aufgrund der Schwerbehinderung gekündigt wird. In einem kleinen Betrieb ist die Kündigung einfacher, in einem großen Betrieb quasi wesentlich schwieriger bis unmöglich.
Aber es stimmt natürlich: Man hat vor dem Hintergrund der Integrationsamtsverhandlungen bessere Voraussetzungen für die Gespräche über eine Abfindung.
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lg gilda |
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