Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.12.2015, 16:35
Benutzerbild von mohnblume79
mohnblume79 mohnblume79 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2014
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 601
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Liebe Zoraide,

kann das sehr gut verstehen, dass sich da alles bei Dir sträubt, würde Dir aber auch dazu raten.

Ich habe die Vorsorgevollmacht praktisch am Tag meiner Diagnose ausgefüllt. Das hatte vor allem den Grund, dass mein Mann und ich zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und er hätte sonst keinerlei Rechte an meiner Seite gehabt und das wollte ich unbedingt klarstellen.
Die Patientenverfügung liegt bei mir und ist noch nicht ausgefüllt (was ich von mir selbst fahrlässig finde)....

Vielleicht sollten wir es so sehen: das ist wie der Regenschirm den man mitnimmt und es regnet dann unter Garantie nicht!

Ich habe mir übrigens von der EKD die "christliche Patientenvorsorge" schicken lassen (lässt sich googlen). Die ist finde ich sehr gut ausgearbeitet, mit verschiedenen hilfreichen Formulierungsvorschlägen. Solltest Du es mit dem kirchlichen nicht so haben, gibt es sowas sicherlich auch neutraler irgendwo zu beziehen.

Herzliche Grüße,
die Mohnblume
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.12.2015, 01:02
Benutzerbild von HeikesFreundin
HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2010
Ort: Lüneburg
Beiträge: 917
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Es gibt die Formulare auch direkt über die Bundesregierung oder das Gesundheitsministerium meines Wissens auch direkt als download oder zum Ausdrucken.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.01.2016, 12:47
Hego Hego ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2015
Beiträge: 114
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Meine Frau und ich haben uns gegenseitig beim Notar Generalvollmacht gegeben und haben diese gleichzeitig für unsere Kinder ausgestellt, ihnen diese aber noch nicht ausgehändigt.
Darin ist auch eine Vorsorgevollmacht enthalten.

Wir haben dies gemacht, nachdem meiner Frau als einzigen Tochter vom Gericht die Vormundschaft für ihren Vater übertragen wurde. Jedes Jahr mussten wir für das Vormundschaftsgericht einen Nachweis über die Vermögensverhältnisse ausfüllen (obwohl sie die einzige Tochter ist) und dafür 450 € bezahlen.

Solchen Schwachsinn wollten wir vermeiden. Mit einer Generalvollmacht möchten wir dafür sorgen, dass für den fall, dass wir nicht mehr können, unsere Kinder entscheiden.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.01.2016, 00:00
crab crab ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2006
Beiträge: 129
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Hallo @ all,

das Verfassen einer Patientenverfügung ist nicht so einfach wie das im
Internet dargestellt wird. Vordrucke die es zuhaufe gibt, sind zu global und
nur zum ankreuzen.
Nach meiner letzen Krebs OP habe ich mir deshalb Rat bei meinem Hausarzt
geholt. Dieser erklärte mir, dass ein Patienverfügung nur Bestand vor Gerichten
hat, wenn im Detail auf einzelne Krankheitsbilder eingegangen wird und im
Einzelnen zu verfahren ist.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit bin ich auf einen Vor-
druck gestossen, der Textbausteine enthielt, die ich mir zu Nutzen machte.
Meine Patientenverfügung enthält nun für jede schwerwiegende Erkrankung
-ob neu auftretender Krebs, Herzinfarkt, Gehirnschlag- die Anweisung, wie
beim Eintreten zu verfahren ist.
Diese Patientenverfügung habe ich, um auf der sicheren Seite zu sein, mit
meinem Hausarzt besprochen. Um diese Verfügung rechtlich nicht angreifbar
zu machen, musste ich einige Formulierungen ändern, dafür steht unter dieser
Verfügung, dass sie mit dem Hausarzt ausführlich besprochen wurde und bei
Vollbesitz der geistigen Sinne verfasst wurde.

Für mich als Betroffener war die Erstellung eine Selbverständlichkeit
Leider musste ich erkennen, dass die Akzeptanz bei meinen Angehörigen
bei Null lag. Sie haben bei mir erwartet, dass ich, egal was noch kommt,
die Zähne zusammen beisse und für sie Qualen erdulden soll, um nur möglichst
lange für sie dazusein. Es war ein harter Weg für mich, ihnen zu verdeutlichen,
dass es um mein Leben geht, und nicht um ihres.
Seither ist nichts mehr so wie es einmal war, denn ich liebe sie ja nicht mehr.
Ich kämpfe jetzt nicht nur gegen den Krebs -erblich bedingt- sondern auch
gegen die Vorurteile einer Patientenverfügung.
Deshalb mein Rat, wer eine PV verfasen will, soll im Vorfeld mit den Angehörigen sprechen -notfalls mit einem prof, Vermittler.

LG Wolfgag
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.08.2016, 11:55
elli27 elli27 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2016
Beiträge: 3
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Wie ist das mit der betreuungsvollmacht die gibt es auch indem musterbuch was ich bestellt habe und wir haben diese auch ausgefüllt ! Ist diese aber gleich zusetzen wie der betreuer vom amtsgericht der gestellt bzw bestellt wird.das ist ja auch meist wichtig .hat jemand ahnung ?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.08.2016, 14:24
hierfalsch hierfalsch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2012
Ort: Tief im Westen
Beiträge: 395
Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Das ist so...

Wenn Du nicht selbst entscheiden kannst, muss jemand für Dich handeln und entscheiden. (Hauptfall ist die demente Oma, aber natürlich gibt's auch Koma, starke Medikamente, dringende Entscheidung während OP usw.)
In so einem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.

1) Der Betroffene hat vorgesorgt. In diesem Fall existiert eine VOLLMACHT, in der drinsteht, WER das Recht hat alles zu entscheiden und zu handeln. Gesetz und Gericht unterstellen dann, dass derjenige schon alles richtig machen wird und lassen ihm ziemlich freie Hand. Eine Betreuung ist dann meist nicht erforderlich, man hat nicht das Gericht im Haus. Ist also weniger Papierkrieg, weniger Pflicht sich zu rechtfertigen, weniger Lauferei, weniger Kosten. Super, wenn man dem Bevollmächtigten blind vertrauen kann. Sonst sehr gefährlich.

2) Es existiert keine Vollmacht (oder keine die weit genug reicht. Setze ich jemanden fürs Konto ein, hilft das zB beim Arzt nichts...). Dann wird das Gericht einen Betreuer einsetzen. Auch hier wird versucht zu "raten" wer am Besten weiß, was der Betroffene gewollt hätte und Ehepartner oder Kinder eingesetzt... Da derjenige aber NICHT den Segen des Betroffenen hat, sondern nur den des Gerichts, wird er vom Gericht eingesetzt, angeleitet und überwacht. Mit "blind vertrauen" ist dann nichts. Mehr Regeln, mehr Kontrolle, weniger Bewegungsfreiheit (man könnte sagen, ihm wird weniger Vertrauen entgegen gebracht).

Soweit klar?

Okay.

Diese "Betreuungsvollmacht" ist jetzt etwas, in dem man selbst festlegt, WER Betreuer werden soll. (Komisches Zwitterpapier...) Wofür so was Sinn macht? Nun, es KÖNNTE ja sein, dass man doch mal einen Betreuer braucht, obwohl man alles selbst regelt. Gibt verschiedene Gründe.
Sei es, dass die Vollmacht nicht weit genug reicht und ein Bereich fehlt. Sei es, dass der Bevollmächtigte diese Volmacht nicht ausüben kann. Sei es, dass man niemanden kennt, dem man so sehr vertraut, dass er eine Vollmacht haben darf, sonder "nur" so sehr, dass man diese Kontrolle drinlassen will...
Und DANN hat man "wenigstens" den Betreuer, den man will.

Mein Vorschlag: Vorsorgevollmacht. Zusatz: "Für den Fall, dass irgendwann trotz dieser Vollmacht einmal eine Betreuung erforderlich wird, wünsche ich, dass X - ersatzweise Y zum Betreuer bestellt wird."

Alles drin.

Hoffe das war verständlich. Frag gern nach, wenn was unklar ist...
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:44 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55