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#1
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AW: Vollmacht & Verfügung
Liebe Zoraide,
kann das sehr gut verstehen, dass sich da alles bei Dir sträubt, würde Dir aber auch dazu raten. Ich habe die Vorsorgevollmacht praktisch am Tag meiner Diagnose ausgefüllt. Das hatte vor allem den Grund, dass mein Mann und ich zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet waren und er hätte sonst keinerlei Rechte an meiner Seite gehabt und das wollte ich unbedingt klarstellen. Die Patientenverfügung liegt bei mir und ist noch nicht ausgefüllt (was ich von mir selbst fahrlässig finde).... Vielleicht sollten wir es so sehen: das ist wie der Regenschirm den man mitnimmt und es regnet dann unter Garantie nicht! Ich habe mir übrigens von der EKD die "christliche Patientenvorsorge" schicken lassen (lässt sich googlen). Die ist finde ich sehr gut ausgearbeitet, mit verschiedenen hilfreichen Formulierungsvorschlägen. Solltest Du es mit dem kirchlichen nicht so haben, gibt es sowas sicherlich auch neutraler irgendwo zu beziehen. Herzliche Grüße, die Mohnblume |
#2
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AW: Vollmacht & Verfügung
Es gibt die Formulare auch direkt über die Bundesregierung oder das Gesundheitsministerium meines Wissens auch direkt als download oder zum Ausdrucken.
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#3
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AW: Vollmacht & Verfügung
Meine Frau und ich haben uns gegenseitig beim Notar Generalvollmacht gegeben und haben diese gleichzeitig für unsere Kinder ausgestellt, ihnen diese aber noch nicht ausgehändigt.
Darin ist auch eine Vorsorgevollmacht enthalten. Wir haben dies gemacht, nachdem meiner Frau als einzigen Tochter vom Gericht die Vormundschaft für ihren Vater übertragen wurde. Jedes Jahr mussten wir für das Vormundschaftsgericht einen Nachweis über die Vermögensverhältnisse ausfüllen (obwohl sie die einzige Tochter ist) und dafür 450 € bezahlen. Solchen Schwachsinn wollten wir vermeiden. Mit einer Generalvollmacht möchten wir dafür sorgen, dass für den fall, dass wir nicht mehr können, unsere Kinder entscheiden. |
#4
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AW: Vollmacht & Verfügung
Hallo @ all,
das Verfassen einer Patientenverfügung ist nicht so einfach wie das im Internet dargestellt wird. Vordrucke die es zuhaufe gibt, sind zu global und nur zum ankreuzen. Nach meiner letzen Krebs OP habe ich mir deshalb Rat bei meinem Hausarzt geholt. Dieser erklärte mir, dass ein Patienverfügung nur Bestand vor Gerichten hat, wenn im Detail auf einzelne Krankheitsbilder eingegangen wird und im Einzelnen zu verfahren ist. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit bin ich auf einen Vor- druck gestossen, der Textbausteine enthielt, die ich mir zu Nutzen machte. Meine Patientenverfügung enthält nun für jede schwerwiegende Erkrankung -ob neu auftretender Krebs, Herzinfarkt, Gehirnschlag- die Anweisung, wie beim Eintreten zu verfahren ist. Diese Patientenverfügung habe ich, um auf der sicheren Seite zu sein, mit meinem Hausarzt besprochen. Um diese Verfügung rechtlich nicht angreifbar zu machen, musste ich einige Formulierungen ändern, dafür steht unter dieser Verfügung, dass sie mit dem Hausarzt ausführlich besprochen wurde und bei Vollbesitz der geistigen Sinne verfasst wurde. Für mich als Betroffener war die Erstellung eine Selbverständlichkeit Leider musste ich erkennen, dass die Akzeptanz bei meinen Angehörigen bei Null lag. Sie haben bei mir erwartet, dass ich, egal was noch kommt, die Zähne zusammen beisse und für sie Qualen erdulden soll, um nur möglichst lange für sie dazusein. Es war ein harter Weg für mich, ihnen zu verdeutlichen, dass es um mein Leben geht, und nicht um ihres. Seither ist nichts mehr so wie es einmal war, denn ich liebe sie ja nicht mehr. Ich kämpfe jetzt nicht nur gegen den Krebs -erblich bedingt- sondern auch gegen die Vorurteile einer Patientenverfügung. Deshalb mein Rat, wer eine PV verfasen will, soll im Vorfeld mit den Angehörigen sprechen -notfalls mit einem prof, Vermittler. LG Wolfgag |
#5
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AW: Vollmacht & Verfügung
Wie ist das mit der betreuungsvollmacht die gibt es auch indem musterbuch was ich bestellt habe und wir haben diese auch ausgefüllt ! Ist diese aber gleich zusetzen wie der betreuer vom amtsgericht der gestellt bzw bestellt wird.das ist ja auch meist wichtig .hat jemand ahnung ?
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#6
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AW: Vollmacht & Verfügung
Das ist so...
Wenn Du nicht selbst entscheiden kannst, muss jemand für Dich handeln und entscheiden. (Hauptfall ist die demente Oma, aber natürlich gibt's auch Koma, starke Medikamente, dringende Entscheidung während OP usw.) In so einem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. 1) Der Betroffene hat vorgesorgt. In diesem Fall existiert eine VOLLMACHT, in der drinsteht, WER das Recht hat alles zu entscheiden und zu handeln. Gesetz und Gericht unterstellen dann, dass derjenige schon alles richtig machen wird und lassen ihm ziemlich freie Hand. Eine Betreuung ist dann meist nicht erforderlich, man hat nicht das Gericht im Haus. Ist also weniger Papierkrieg, weniger Pflicht sich zu rechtfertigen, weniger Lauferei, weniger Kosten. Super, wenn man dem Bevollmächtigten blind vertrauen kann. Sonst sehr gefährlich. 2) Es existiert keine Vollmacht (oder keine die weit genug reicht. Setze ich jemanden fürs Konto ein, hilft das zB beim Arzt nichts...). Dann wird das Gericht einen Betreuer einsetzen. Auch hier wird versucht zu "raten" wer am Besten weiß, was der Betroffene gewollt hätte und Ehepartner oder Kinder eingesetzt... Da derjenige aber NICHT den Segen des Betroffenen hat, sondern nur den des Gerichts, wird er vom Gericht eingesetzt, angeleitet und überwacht. Mit "blind vertrauen" ist dann nichts. Mehr Regeln, mehr Kontrolle, weniger Bewegungsfreiheit (man könnte sagen, ihm wird weniger Vertrauen entgegen gebracht). Soweit klar? Okay. Diese "Betreuungsvollmacht" ist jetzt etwas, in dem man selbst festlegt, WER Betreuer werden soll. (Komisches Zwitterpapier...) Wofür so was Sinn macht? Nun, es KÖNNTE ja sein, dass man doch mal einen Betreuer braucht, obwohl man alles selbst regelt. Gibt verschiedene Gründe. Sei es, dass die Vollmacht nicht weit genug reicht und ein Bereich fehlt. Sei es, dass der Bevollmächtigte diese Volmacht nicht ausüben kann. Sei es, dass man niemanden kennt, dem man so sehr vertraut, dass er eine Vollmacht haben darf, sonder "nur" so sehr, dass man diese Kontrolle drinlassen will... Und DANN hat man "wenigstens" den Betreuer, den man will. Mein Vorschlag: Vorsorgevollmacht. Zusatz: "Für den Fall, dass irgendwann trotz dieser Vollmacht einmal eine Betreuung erforderlich wird, wünsche ich, dass X - ersatzweise Y zum Betreuer bestellt wird." Alles drin. Hoffe das war verständlich. Frag gern nach, wenn was unklar ist... |
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