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#11
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Ein Komma!
Das hatte ein Richter in seinem schriftlichen Urteilsspruch gegen einen Pferdedieb falsch gesetzt. Er teilte dem Henker mit: "Hängen, kann man nicht laufen lassen!" Und schwupps..... war der arme Kerl tot. Richtigerweise wollte er aber schreiben: "Hängen kann man nicht, laufen lassen!". Das Ganze war wirklich ein ausgesprochenes Pech. ![]() |
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