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#1
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Liebe Tinkerbella,
bestimmte Fördermittel, sind daran gebunden, dass man als anerkannt schwerbehindert eingestuft worden ist. Deshalb ist der Rat des Steuerberaters erstmal gut. Alle Leistungsträger von Sozialleistungen stellen Mittel zur beruflichen Rehabilitation bzw. Wiedereingliederung zur Verfügung, überall sind die Voraussetzungen und Bedingungen anders. Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen z.B. bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, d.h. du musst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.Man prüft bei Antragstellung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der DRV gibt es z.B. Leistungen zur Teilhabe, mit diesen Mitteln wird z.B. eine Umschulung oder Qualifizierung bezahlt oder es werden Gelder für Hilfsmittel (z.B Bürostuhl) zur Verfügung gestellt. Der Schwerbehindertenausweis ist enorm wichtig, deshalb solltest Du unbedingt einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.Bitte gib den Namen Deiner Heimatstadt und Antrag auf Schwerbehinderung in eine Suchmaschine ein, dort findest du die nötigen Angaben. Bitte stelle den Antrag so schnell wie möglich, da seit der Erstdiagnose schon fast 2 Jahre vergangen sind. Es gibt in allen Bundesländern, Beratungsstellen zur beruflichen Wiedereingliederung, eine ist z.B. der Integrationsfachdienst. Meistens ist er beim Landratsamt angegliedert. Berufliche Wiedereingliederung ist ein ziemlicher Dschungel durch die Behörden, nur Mut, Du findest den Weg.Manchmal werden auch sog. Fallmanager eingesetzt. Herzliche Grüße, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (07.03.2017 um 18:57 Uhr) |
#2
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Vielen Dank für deine Antwort Elisabethh. Ich habe mich jetzt nochmal mit dem Schwerbehindertenausweis beschäftigt und auch mit einer Freundin gesprochen die einen solchen hätte beantragen können und ehrlich gesagt würde er mir für mein zukunftiges Arbeitsleben nur Nachteile bringen Ich würde auf dem Arbeitsmarkt stranden weil in den Branchen, in den ich arbeiten möchte, jeder AG davor zurückschrecken würde jemanden mit "Handicap" einzustellen. Auch wenn mein Leben nicht mehr normal ist, möchte ich ein möglichst normales Leben leben. Ich werde andere Wege finden müssen
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#3
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Hallo Tinkerbella:
Du bist nicht verpflichtet deine Schwerbehinderung deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Dadurch fallen zwar die Vergünstigungen am Arbeitsplatz weg, aber alles was nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun hat, bleibt erhalten (evtl. Steuerbegünstigungen, früherer Renteneintritt, Rehamassnahmen). |
#4
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Klar muss ich das nicht an die große Glocke hängen, aber WENN der zukünftige AG im Kleingedruckten nachfragt darf ich es nicht verheimlichen, ansonsten wäre es Betrug. Und ehrlich gesagt ist es so schon schwer genug einen Job zu finden, dass ich momentan nicht riskieren möchte dass der potentielle neue Job dann daran scheitert
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#5
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Und was möchtest du letztendlich von uns allen hier beantwortet haben?
Viele Grüße, Sanne |
#6
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Liebe Tinkerbella,
Wir leben hier in der Bundesrepublik Deutschland und da gibt es Leistungen nur auf Antrag. Da diese Leistungen nur nach bestimmten Vorraussetzung vergeben werden, ist dies auch nötig (um Missbrauch vorzubeugen), siehe Elisabeths Antwort. Das heißt im Umkehrschluß, dass jeder der die Vorraussetzungen nicht erfüllt eben keine Leistungen empfangen kann. Du hast im Eingangsthema geschrieben, du könntest seit Februar wieder voll arbeiten, welche Art von Leistungen erwartest du nun? Beim Arbeitsamt hast du sicherlich einen Fallmanager der dir auch weiterhelfen kann. |
#7
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AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...
Liebe Sanne, lieber Jan,
meine Frage ist ja schon beantwortet: ich fragte Erfahrungen mit einem Schwerbehindertenausweis bzw. GdB. Zwischenzeitlich habe ich mich anderweitig umfassend informiert und für mich entschieden, dass es mir mehr Nachteile bringen wird wenn ich einen GdB beantragen würde bzw. versuchen würde zu beantragen. Ja, ich bin seit Februar 2016 soweit wieder hergestellt dass ich meine Beine wieder ohne Hilfe anheben kann und nicht mehr über alles stolpere bzw. Angst habe dass mir auf rutschigem Boden einfach die Beine wegrutschen und ich die Grätsche mache (während der OP wurde der Nerv in meinem rechten Bein verletzt weswegen ich bis heute Sensibilitätsstörungen und z.T. auch noch Kraftverlust habe und in der ersten Zeit war das Parkett bei mir zu Hause mein Alptraum, heute sind es vereiste Flächen und nasse Böden). Da ich in meiner selbstständigen Tätigkeit schwer heben muss, verursacht dies Schmerzen im Unterbauch und da ich während meiner Tätigkeit auch (schwere) Dinge über meinen Oberschenkel legen muss, verursacht das durch die Sensibilitätsstörung ebenfalls Schmerzen. Zudem bin ich teilweise 16 Std im Auto unterwegs und an Orten tätig, an denen es keine Toiletten gibt - auch dies verursacht mir Probleme bis hin zu Schmerzen. Ich erwarte keine Leistungen. Als Selbstständige bekomme ich keine Sozialleistungen wie Krankengeld oder ALG (um dort einzuzahlen reichte mein Geld nie). Ich möchte mich einfach beruflich verändern da ich meine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und ich monatlich unter dem Hartz IV-Satz verdiene und bin nun auf der Suche nach Möglichkeiten bzw Hilfe. So einfach ist das. Und nein, ich habe keinen Fallmanager weil ich bisher nur arbeitssuchend gemeldet bin und sich das Arbeitsamt einen Dreck um mich kümmert, mir auf mehrmaliges Anfragen bisher nichtmal einen Termin für ein Beratungsgespräch gegeben hat. Ich war in meinem Leben noch nicht einmal arbeitslos, habe vor meiner Selbstständigkeit 13 Jahre brav eingezahlt, war jetzt 3 Jahre selbstständig und bin dummerweise in dieser Zeit erkrankt. Hätte ich das man besser anders geplant... |
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