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Alt 26.12.2004, 20:30
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AHB oder Reha?

Hallo Nele,
ich muß Leni im vollen Umfang recht geben. Du kannst natürlich eine Reha wählen, wenn du dich noch nicht in der Lage siehst, eine AHB anzutreten, aber dann kannst du im Normalfall nur eine Reha innerhalb eines Jahres beantragen und danach erst wieder nach 3-4 Jahren. Voraussetzung ist natürlich, dass du nicht erhebliche gesundheitliche Störungen durch die Behandlungen hast. Dann hast du evtl. auch noch eine Chance auf eine 2. Reha.
Zuständig ist bei uns hier in NRW die ARGE. Das ist ein Zusammenschluß der BfA, LVA und der Knappschaft.
Auf der Internetseite der Arge kannst du auch Informationen erhalten. Hier die Anschrift http://www.argekrebsnw.de/default2.htm
Solltest du aus einem anderen Bundesland kommen, wird dir, wie von den anderen schon berichtet, in den meisten Fällen die Sozialstation des Krankenhauses weiterhelfen können.
Liebe Grüße
Waltraud
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