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Überhnahme durch KK bei Mistel
Hallo zusammen,
Mistel gehört zu den verschreibungsfähigen Medikamenten. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Politik und Krankenkassen, daß bei Verordnung durch den Arzt Mistelpräparate von den KKn ohne besondere Notwendigkeitsbescheinigung zu bezahlen sind. Das gilt auch ohne vorherige Rückfrage. Rezept reicht. Lieben Gruß Wolfgang Es gibt hier noch andere Threads, in denen dieses Thema bereits ausführlich besprochen wurde. Dort findet man auch einen Link auf eine amtliche Seite. Weiß im Moment nur nicht den genauen Titel. |
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