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Alt 27.04.2005, 01:40
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Reha zusammen mit Ehepartner

Das mit der bezahlten Begleitperson hat nicht geklappt, mein Vater hat nur die Fahrkosten bezahlt bekommen. Die medizinische Notwendigkeit wurde im ärztlichen Befundbericht auch nicht genügend begründet. Wenn man dort reingeschrieben hätte: "Aufgrund des labilen psychischen Zustandes durch die Erkrankung, bedarf der Patient die besondere Motivation durch den Ehemann, nur so kann der Therapieerfolg gewährleistet werden", hätten man vielleicht eine Chance gehabt. Die Ärzte im Krankenhaus haben leider keine Zeit um diese Befundberichte ausführlich zu erstellen. Ich finde das auch eine Sauerei das so etwas nicht möglich ist. Meine Mutter hätte die AHB wirklich nicht ohne meinen Vater machen können und auch nicht wollen, hier ging es gar nicht darum das mein Vater vom Rententräger einen Urlaub bezahlt bekommt, sondern die Notwendigkeit war wirklich gegeben. Die Vorschriften der Rententräger sehen das ja auch vor, aber das muss natürlich auch stichhaltig begründet werden, leider haben die Ärzte für so etwas aber keine Zeit und kein Verständnisse.
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