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Alt 12.07.2005, 21:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard vorstellungsgespräch und schwerbehinderung

Man sollte eine Schwerbehinderung nicht verschweigen, auch nicht bei Einstellung. Auf dem Bescheid, welcher in die Personalakte kommt, darf man die Diagnose schwärzen!!!!! Bei Kündigung wird nach Aktenlage entschieden und wenn eine Schw. behinderung nicht angegeben wurde ist die Kündigung leichter durchführbar. Ansonsten muss das Integrationsamt eingeschaltet werden. Um welche Art von Behinderung es sich handelt, darf der AG zwar fragen, muss aber nicht beantwortet werden! Wenn Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, steht dies auch in der Stellenausschreibung drin. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann hat dieser die Pflicht beim Bewerberverfahren darauf hinzuweisen. Ist ein Schw. beh. Opmann /frau im Betrieb wird dieser beim Einstellungsverfahren darauf achten. Liebe Grüße Krümel (SB-Obfrau + BR-Mitglied)Viel Glück für die Bewerbung !
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