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#1
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Liebe Waltraud,
ich würde dir empfehlen, Deine Frage mit allgemeinverständlichem Titel (unter der Überschrift ONKO kann sich kaum jemand was vorstellen und würde es vielleicht auch nicht lesen) unter Allgemeine Themen/ Nachsorge und Reha noch einmal zu stellen. Die Möglichkeit einer zufriedenstellenden Antwort ist dort viel größer, denn hier lesen nur Userinnen mit Brustkrebs. Vielleicht wurde Deine Frage dort schon einmal gestellt und Du findest gleich eine Antwort. Liebe Grüße und viel Glück dabei ![]() Barbara |
#2
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Hallo Barbara,
danke für die Antwort. Ich wollte eigentlich "onkologische Rehabilitation" schreiben, bin aber nach onko auf "return" gekommen und weg war mein Artikel. ![]() Aber den Tipp nehme ich gerne auf. Viele Grüße Waltraud |
#3
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Hallo Ritschy,
auch Dir danke für die Antwort ![]() Ich war gestern bei meinem Arzt, er meinte, das wäre die übliche Antwort von der BFA und ich könne schon Widerspruch einlegen, sollte mich aber gleich auf einen längeren Kampf einstellen. Na gut, kämpfen wir halt ein wenig, ich habe ja tatsächlich nichts zu verlieren. Viele Grüße und ein schönes Wochenende. Waltraud |
#4
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Liebe Waltraud
![]() Natürlich musst Du unbedingt in den Widerspruch gehen ![]() Bist Du schwerbehindert, d.h. anerkannt über 50% ![]() Ritschy hat schon darauf hingewiesen -> hier muss Dein Arzt Dich unterstützen !!! Dein Arzt soll also, ggf. mit Unterstützung Eures "arbeitsmedizinischen Dienstes", Deine verminderte Leistungsfähigkeit, " die bedauerlicherweise ![]() ![]() ![]() Ich drücke Dir ganz dolle die Daumen. ![]() Liebe Grüße Elfe |
#5
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Hallo Elfe,
ja - ich bin 50% schwerbehindert - anerkannt. Das mit dem Arzt ist mir ehrlich gesagt momemtan "zu blöd". Ich schreibe mir meinen Widerspruch selbst, zumal ich nur noch 1 Woche Zeit habe. Ich denke, ich kenne meine Probleme am Besten und habe auch den größten Nutzen von der Reha. Also versuche ich es nun in "Eigenregie". (war schon immer eine ganz gute "Schreiberin) Wenn du noch einen Tipp für mich hast, wäre ganz klasse ![]() Ich grüße an diesem wunderschönen Oktoberabend alle im Forum ![]() Waltraud |
#6
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Hallo, hier ist nochmal Waltraud.
Ich habe im Internet jetzt einen "Standardtext" für den Widerspruch bei der abgelehnten Reha gefunden: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ..... wegen Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme hiermit erhebe ich gegen Ihren oben genanten Bescheid Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend. Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen. Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen. mfg was haltet Ihr davon??? ![]() Viele Grüße Waltraud |
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