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  #1  
Alt 08.10.2005, 11:52
Waltraud Th. Waltraud Th. ist offline
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Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin im November 2002 am mamma ca operiert worden. OP brusterhaltend, Lymphknoten frei, Chemo und Bestrahlung.
Nach Abschluss der Therapie bin ich auf AHB gegangen (Juni 2003), dann im Oktober 2004 zur Reha. Nun habe ich eine 2. Reha beantragt und habe von der BFA eine Absage erhalten. Begründung (gar nicht so einfach) :
"Die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet, wenn nach ärztlicher Feststellung durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Fäigkeitsströungen in absehbarer Zeit mit einer Minderung der leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu rechnen ist.
Minderung der Erwerbsfähigkeit ist jede nicht unwesentliche Einschränkung der vollen Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben.
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor."

Ich frage mich woher die BFA wissen will, ob ich voll leistungsfähig bin oder nicht? Wie wird das wohl beurteilt?
Ich habe seit April dieses Jahres meine Arbeitszeit von 5 Tage Woche auf 4Tage Woche verkürzt, eben weil ich nicht mehr so belastbar bin wie vor meiner Krankheit.

nun meine Frage an Euch:
Habe Ihr Erfahrungen mit Widersprüchen?
Was sollte man da sinnvoller Weise schreiben?

Ich wäre dankbar, wenn Ihr mir hier weiterhelft.

Beste Grüße
Waltraud Th.
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  #2  
Alt 08.10.2005, 14:28
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Ritschy Ritschy ist offline
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Hallo Waltraud,

ich würde auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Du hast ja nichts zu verlieren. Rede nochmal mit deinem Arzt, vielleicht schreibt er dir eine gute Begründung dazu. Ich weiß aus Erfahrung, dass ein gut formuliertes Arztschreiben schon so manche "Wunder" bewirkt hat! Es muss auf alle Fälle daraus hervorgehen, dass du deine Arbeitszeit bereits wegen der Krankheit reduziert hast und eine weitere Reduzierung bzw. sogar eventuelle dauerhafte Erwerbsminderung eintreten kann. "Um dies zu verhindern wäre eine erneute Reha ärztlicherseits dringend indiziert", so könnte der Text enden. (In meiner Arbeit als Arzthelferin werde ich doch desöfteren mit solchen Schreiben konfrontiert!)

Alles Gute für dich
Ritschy
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  #3  
Alt 08.10.2005, 15:18
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BarbaraO BarbaraO ist offline
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Standard AW: onko

Liebe Waltraud,


ich würde dir empfehlen, Deine Frage mit allgemeinverständlichem Titel (unter der Überschrift ONKO kann sich kaum jemand was vorstellen und würde es vielleicht auch nicht lesen) unter Allgemeine Themen/ Nachsorge und Reha noch einmal zu stellen.
Die Möglichkeit einer zufriedenstellenden Antwort ist dort viel größer, denn hier lesen nur Userinnen mit Brustkrebs. Vielleicht wurde Deine Frage dort schon einmal gestellt und Du findest gleich eine Antwort.

Liebe Grüße und viel Glück dabei

Barbara
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  #4  
Alt 08.10.2005, 17:20
Waltraud Th. Waltraud Th. ist offline
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Hallo Barbara,
danke für die Antwort. Ich wollte eigentlich "onkologische Rehabilitation" schreiben, bin aber nach onko auf "return" gekommen und weg war mein Artikel. So kann es gehen.
Aber den Tipp nehme ich gerne auf.

Viele Grüße
Waltraud
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  #5  
Alt 08.10.2005, 17:26
Waltraud Th. Waltraud Th. ist offline
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Hallo Ritschy,
auch Dir danke für die Antwort
Ich war gestern bei meinem Arzt, er meinte, das wäre die übliche Antwort von der BFA und ich könne schon Widerspruch einlegen, sollte mich aber gleich auf einen längeren Kampf einstellen.

Na gut, kämpfen wir halt ein wenig, ich habe ja tatsächlich nichts zu verlieren.


Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Waltraud
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  #6  
Alt 08.10.2005, 17:30
Elfe Elfe ist offline
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Liebe Waltraud
Natürlich musst Du unbedingt in den Widerspruch gehen .
Bist Du schwerbehindert, d.h. anerkannt über 50%
Ritschy hat schon darauf hingewiesen -> hier muss Dein Arzt Dich unterstützen !!!

Dein Arzt soll also, ggf. mit Unterstützung Eures "arbeitsmedizinischen Dienstes", Deine verminderte Leistungsfähigkeit, " die bedauerlicherweise sogar zur Reduzierung der Arbeitszeit führen mußte", bestätigen !!!!.

Ich drücke Dir ganz dolle die Daumen.
Liebe Grüße Elfe
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  #7  
Alt 08.10.2005, 18:02
Waltraud Th. Waltraud Th. ist offline
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Hallo Elfe,
ja - ich bin 50% schwerbehindert - anerkannt.
Das mit dem Arzt ist mir ehrlich gesagt momemtan "zu blöd". Ich schreibe mir meinen Widerspruch selbst, zumal ich nur noch 1 Woche Zeit habe. Ich denke, ich kenne meine Probleme am Besten und habe auch den größten Nutzen von der Reha. Also versuche ich es nun in "Eigenregie". (war schon immer eine ganz gute "Schreiberin)

Wenn du noch einen Tipp für mich hast, wäre ganz klasse .

Ich grüße an diesem wunderschönen Oktoberabend alle im Forum .

Waltraud
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  #8  
Alt 09.10.2005, 11:16
Waltraud Th. Waltraud Th. ist offline
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Hallo, hier ist nochmal Waltraud.
Ich habe im Internet jetzt einen "Standardtext" für den Widerspruch bei der abgelehnten Reha gefunden:


Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom ..... wegen Ablehnung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

hiermit erhebe ich gegen Ihren oben genanten Bescheid Widerspruch. Der Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.

Zugleich bitte ich auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X um Einsicht in sämtliche für Ihre Entscheidung herangezogenen Akten, einschließlich aller ärztlicher Gutachten und aller Stellungnahmen des medizinischen Dienstes - bzw. um Zusendung von Kopien dieser Unterlagen.

Nach Erhalt der gewünschten Unterlagen werde ich meinen Widerspruch begründen.
mfg




was haltet Ihr davon???

Viele Grüße
Waltraud
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  #9  
Alt 09.10.2005, 18:37
Elfe Elfe ist offline
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Standard AW: onko

Liebe Waltraud

Du könntest auch eine sog. "Frageposition" einnehmen, etwa so: woraus denn die BfA geschlossen hätte, dass Deine Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt sei ...
Du hättest "aufgrund Deiner derzeit erheblichen" Leistungseinschränkung sogar Deine Arbeitszeit reduzieren müssen.
Natürlich erhoffst Du Dir durch die Reha, dass Deine Arbeitsfähigkeit in Vollzeit wieder "voll hergestellt" werden kann !!!
Da die Dir ja geschrieben haben: ... "Minderung der Erwerbsfähigkeit ist jede nicht unwesentliche Einschränkung der vollen Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben."
... und das trifft m.E. bei der Minderung der Arbeitszeit, aufgrund "erheblicher Leistungseinbußen" sehr wohl zu !!!
ggf. bittest Du auch um eine Gutachten der BfA -> die haben ja auch ihre Gutachter-Ärzt/innen, die das beurteilen können/müssen/sollten !!!!
... denn schon durch die Entfernung der Lymphknoten bist Du ja beim Heben und Tragen von "Alltags-Lasten" z.B. zwei gefüllte Büro-Ordner, erheblich eingeschränkt .

Ich drücke Dir feste die Däumchen .
Liebe Grüße Elfe
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  #10  
Alt 09.10.2005, 21:18
Waltraud Th. Waltraud Th. ist offline
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Standard AW: onko

Hallo Elfe,
danke für Deine Worte - Du machst echt Mut.
Ich grüße Dich ganz herzlich
Waltraud
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