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#1
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AW: Was kommt nach dem Krankengeld?
Grüß Dich !
man hat Anspruch auf das Krankengeld die 78 wochen ,aber wenn einen nach längeren Erhalt ca .halbes Jahr erfolgter Krankschreibung die KK dazu auffordert die EU zubeantragen dann hat man dem folge zuleisten und einen Antrag auf EU Rente zustellen .Da ab der auforderung die KK berechtigt ist die Leistung einzustellen.und man so auch keine Leistung mehr erhält.Jedoch geschiedt das nur in Härtefällen zum Beisp. pallitative Krebsdiagnostik, mit Chemo etc. LG Manuela,noch ein schönes wochenende. |
#2
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AW: Was kommt nach dem Krankengeld?
Hallo achim berlin,
Die Frage ist eigentlich unklar formuliert, was genau willst Du wissen? Meinst Du, daß du demnächst ausgesteuert wirst und wissen möchtest, was dann kommt? In diesem Fall müßtest Du z.B. Erwerbsminderungsrente beantragen. Wie lange bist Du schon krankgeschrieben, was hast Du vorher gemacht, bzw. woher hast Du Dein Geld bekommen? Wirst Du nicht ausgesteuert, hast also noch nicht die 78 "Wochen A-unfähigkeit erreicht, dann kommt,platt gesagt nach dem Krankengeld das gleiche wie vor dem Krankengeld. Gruß von birgit Geändert von birgitmh (25.10.2005 um 14:56 Uhr) |
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