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Alt 20.12.2005, 15:50
Neo Plasms Neo Plasms ist offline
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Beiträge: 47
Ausrufezeichen Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Leistung

Hallo,

am 06. Dezember 2005 hat das BVerfG unter dem Aktenzeichen
1 BvR 347/98 eine für den ein oder anderen hier eine recht interessante
Entscheidung getroffen. Man beachte allerdings das Aktenzeichen dem zu entnehmen ist, daß das Verfahren seit 1998 anhängig war.

Der Leitsatz des BVerfG:

Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

Sehr empfehlenswert wird es wohl sein im Falle des Falles einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Da Gerichtsverfahren ja bekanntlich immer sehr lange dauern, wird man wohl nicht umhin kommen und die Kosten privat vorfinanzieren müssen und dann das Geld von der GKV zurückfordern.
Möglicher Weise steht aber auch der sog. "einstweilige Rechtsschutz" vor den Sozialgerichten zur Verfügung.

Die gesamte Entscheidung ist hier nachzulesen:

http://www.bundesverfassungsgericht....link.pl?presse

Pressemitteilung vom 16.12.2005

Viel Erfolg!
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