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Lieber Volker
Frage 1: Du must das KG nicht zurückzahlen Frage 2: Der KG Anspruch erlischt automatisch mit der Bewilligung der BU. Man kann nicht gleichzeitig krank und BU sein (entweder oder Regelung). Siehe Bedingungswerk VVG du kannst aber , oder solltest auf jeden Fall eines tun: Das KG auf Anwartschaft setzen !!!!!!!!!!!!!!!!!! Dies geht ohne Probleme gegen einen Mini Beitrag. Falls die BU fortfällt kannst du das Krankengeld wieder AKTIVIEREN Gruss Christine |
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