#1
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GEZ Befreiung!
Hallo!
Hat jemand Erfahrung mit der Befreiung von den GEZ-Gebühren? Wenn ich auf deren Seite lese dann komme ich für eine Befreiung nicht in Frage. Bin "nur" voll erwerbsunfähig und hab "nur" 100% Behinderung ohne Buchstaben. Aber trotzdem doch auch wenig Einkommen. Wer kennt sich aus? Gruß, Nessi |
#2
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AW: GEZ Befreiung!
Hallo Nessi!
Ich würde auf jedenfal eine GEZ Bereiung beantragen.Und ich bin mir sicher du hast Erfolg damit. Da wenn Du Rente beziehst dafür in frage komst. Lieben Gruß Manuela |
#3
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AW: GEZ Befreiung!
hallo nessi,
auf jeden fall einen Antrag stellen und eine beglaubigte kopie des Rentenbescheids beifügen. Berufe dich im Antrag auf § 1 und 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Beantrage das Merkzeichen RF vorsorglich für Deinen Rentenausweis. Sollten sie dennoch ablehnen, melde Dich hier bitte. Gruß Marlies |
#4
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AW: GEZ Befreiung!
sorry § 6 Absätze 1 und 3.
Weiterhin auch noch nach Absatz 8 marlies |
#5
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AW: GEZ Befreiung!
waaaaaa natürlich nicht Rentenausweis, sonder Schwerbehindertenausweis.
Mein Gott, bin ich heute tüdelig sorry |
#6
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AW: GEZ Befreiung!
Hallo Nessi,
Wie du schreibst fehlt dir auf deinem Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen RF, darum kannst du den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr nicht stellen. Ich selbst habe 100% mit dem Kennzeichen RF. Ich hatte deshalb auch keine Schwierigkeiten bei der Befreiung. Wie ich aber aus meinem Antrag ersehen kann, gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Befreiung. Auf dem Antrag gibt es 10 Punkte, aufgrund dessen man die Befreiung beantragen kann. Nun habe ich im Internet diesen Antrag gefunden und füge dir diesen Link einmal bei https://www.gez.de/WFEBus/GezAntragB...ng.jsp?start=y Meiner Meinung nach kommen für dich evtl. Position 1-3 in Frage. Solltest du Pflegegeld bekommen, dann wäre Punkt 9 bzw 10 anzukreuzen. Ich hoffe, dass ich dir damit evtl. geholfen habe. Liebe Grüße Waltraud |
#7
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AW: GEZ Befreiung!
Hallo!
Danke für die Antworten. So wie es aussieht werd ich wohl um die GEZ nicht herum kommen. Ich beziehe eine ganz normale volle Erwerbsminderungsrente und auch nichts anderes dazu. Keine Sozialhilfe oder ähnliches. Und ie BRF bekommt man ja auch nicht einfach so eingetragen. Na dann, werd ich weiter bezahlen... Schönes Wochenende! Nessi Marlies: Irgendwie hast du dich wohl vertan. §6 ist ok. Aber Absatz 3 und 8 Geändert von nessi (07.01.2006 um 17:28 Uhr) |
#8
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AW: GEZ Befreiung!
Hallo Nessi,
nein, ich hab mich da nicht geirrt wenn Du § 6 weiter verfolgst, gibt es neue Absätze in Klammern stehend. Hier greift Absatz (3), die Härtefallregelung. Härtefall kann sein, wenn die eigene Rente nur geringfügig höher ist als die Grundsicherung. Gruß Marlies |
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