Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.02.2006, 16:57
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Frage AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

ich bin jetzt nicht verwundert, sondern völlig durcheinander. Mir wurde bei dem Telefonat, bei dem ich den Anwaltstermin bekommen habe, auf meine Frage nach den Kosten, die auf mich zukommen würden, die beiden Beträge genannt. Wird das beim VdK so unterschiedlich gehandhabt? Du bist doch auch VdK-Mitglied, nicht wahr? Eine Rechtsschutzversicherung für diese Fälle habe ich leider nicht. Nur für mein Auto.

Die Begründung Deiner Stellenabsage ist wirklich der blanke Hohn. Das lässt aber auch zeitgleich vermuten, dass die Rentenversicherung tatsächlich bewusst die Leute zu Ärzten schickt, von denen bekannt ist, dass sie negative Gutachten abgeben, damit der Rentenantrag abschlägig beschieden wird.

Eine Frage: Kann Dir Deine Stellensuche für das Widerspruchsverfahren nicht schaden?

Liebe Grüße aus Berlin

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.02.2006, 12:10
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo ihr Alle,

hab jetzt viel hier gelesen und möchte, wenn ihr erlaubt, ;-) auch ein bisschen über meinen bisherigen Renten-Werdegang schreiben.

Ich werde in Kürze 53 Jahre alt; meine Brustkrebs-Diagnose bekam ich mit (noch) 48 Jahren im Nov. 2001. Und damals begrüßte mich der Radiologe nach der Mammographie mit den Worten: "Warum sind Sie denn bloß nicht eher gekommen". :-(

Danach erfolgte das volle Therapie-Programm: Port, neoadjuvante Chemo (Taxol, Epirubicin), dann Ablatio, wieder Chemo (CMF), 30 Bestrahlungen, Anti-Hormon-Therapie (Arimidex) und....die Reha.

Von dort bin ich als voll erwerbsgemindert (unter 3 Stunden) entlassen worden.
1. Rentenantrag dauerte bis zur Bewilligung 3 Wochen....und lautete: Zeitrente für 2 Jahre.

In der Folgezeit traten nacheinander zahlreiche Chemo-Spätfolgen auf (Zähne, Fieberschübe, Gallenkoliken, Herzstolpern, extrem niedriger Blutdruck), kurz: es ging mir immer schlechter.

Dann waren die 2 Jahre vorbei; ich stellte einen Rentenverlängerungsantrag....musste zu einem Psychiater und zu einem Internisten. Der Psychiater war recht nett...den Termin zum Internisten musste ich absagen, da ich zu der Zeit im Krankenhaus lag.

Statt eines neuen Termins kam die Rentenverlängerung....für 12 Monate befristet.
Dann bekam ich beim Portspülen einen heftigen anaphylaktischen Schock (wünsch ich keinem!) und beim nächsten Versuch....einen zweiten.
Ab in die Hautklinik zur Testung und heraus kam: eine Allergie gegen Heparin.

Die 12 Monate waren schnell rum....den Port musste man mir zwischenzeitlich entfernen, da dort Keime gefunden wurden (deshalb auch das Fieber).

Der 3. Renten-Verlängerungsantrag hatte dann zur Folge, dass ich einem völlig bekloppten (sorry für den Ausdruck, finde keinen anderen) Psychiater begegnet bin...und wenn meine Tochter nicht dabei gewesen wäre, würde ich heute noch glauben, ich hätte das alles nur geträumt...

Das ist jetzt gut 10 Wochen her und nun steckt mich die BfA in eine psychosomatische Klinik....für mindestens 6 Wochen.
Was der Gutachter nun der BfA geschrieben hat, weiß ich nicht.
Wahrscheinlich hab ich ihn dermaßen mit offenem Mund angestarrt (stimmt, SO EINEN "Arzt" hab ich wirklich noch nie kennengelernt), dass er Defizite in meiner Psyche sieht...

Ich werde also auch diese Reha durchziehen; mal sehen, wass dann im Entlassungsbericht steht...

Ach ja...und die BfA hat die Rente für 10 Monate verlängert...

Nach vielen Recherchen im Netz, nach vielen Mails mit anderen "Renten-Kämpferinnen" bin ich inzwischen felsenfest davon überzeugt, dass heutzutage eine Bwilligung des 2. oder 3. Zeitrentenantrages -sowie alle weiteren- nur über die Psyche zu erreichen ist; auch wenn das gesamte Beschwerdebild auf körperliche Einschränkungen zurückzuführen ist.

Es kommt also nicht darauf an, ob man Krebs, MS oder andere Erkrankungen hat. Damit kann jeder arbeiten gehen; auch mit dem Kopf unterm Arm. :-(

Und wer unter schweren (durch Krebs verursachten) Erschöpfungszuständen (Faigue) leidet, hat keinen Anspruch auf Rente.
Aber wenn man an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, dann schon viel eher.

Ich finde es himmelschreiend, dass man quasi gezwungen wird, die psychische Schiene einzuschlagen.

Als ich vor einigen Jahren (da hatte ich meine Diagnose noch nicht) im Urlaub eine ältere Dame kennenlernte und diese mir berichtete, dass sie auf Grund ihres Lymphknoten-Krebses keine Zeitrenten-Verlängerung bekommen hätte und ihr Arzt dann geraten habe, einen Psychiater aufzusuchen, war ich noch sehr erstaunt. Denn daraufhin erhielt diese Dame eine unbefristete Rente.

Heute erstaunt mich wirklich gar nichts mehr...

Allen, die hier um eine Rente/Zeitrente/Verlängerungs-Rente kämpfen, kann ich nur raten, über meinen Bericht hier nachzudenken...

Liebe Grüße
Norma
PS: Damit keine Nachfragen kommen: Ich poste auch im Brustkrebs-Forum unter dem Pseudonym Sybille
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.02.2006, 19:50
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Norma,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag gelesen.

Gerne wüsste ich, wie Dein Termin beim Psychiater überhaupt gelaufen ist. Was war da so eigenartig daran?

Übrigens, wir hatten schon einmal Kontakt. Du wirst Dich sicherlich nicht daran erinnern können. Mein Arzt hat mich 2004 mit Dauerdurchfällen nach einer Antibiotika-Therapie für arbeitsfähig gehalten und dementsprechend auch arbeiten geschickt.

Zwischenzeitlich ist mein Rentenantrag abgelehnt worden mit der Begründung, dass ich für mindestens sechs Stunden täglich voll erwerbsfähig wäre. Am kommenden Donnerstag habe ich meinen Termin beim VdK-Anwalt. Widerspruch habe ich bereits eingelegt und möchte diesen fachmännisch begründen lassen.

Arbeitsmäßig bin ich im Öffentlichen Dienst angesiedelt und habe jetzt, nachdem ich mittlerweile auch bei einer Vertrauensärztin vorstellig werden musste, die mir dringend geraten hat, Erwerbsminderungsrente zu beantragen, erfahren, dass meine Stelle in den Stellenpool wandern wird.

Die Behandlung meines Krebses war "lediglich" eine Strahlentherapie. Ich bin da auch positiv hinein gegangen. Nicht ahnend, was auch diese für Folgen nach sich bringt. Leider merke ich diese seit langer Zeit sehr stark. Auch ich habe Herzklopfen/Herzrasen, Müdigkeits- und Erschöpfungszustände, Depressionen, Angstzustände, was meine Zukunft anbelangt und so vieles mehr.

Ich denke schon, dass bei Deiner Berentung eine große Portion Glück im Spiel war. Sie sei Dir auch gegönnt und ich wünsche mir, dass es vielen anderen auch so gehen würde.

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.02.2006, 17:57
Mareile
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

norma
ich gönn dir die rente
wirklich
und von ganzem herzen
aber du hast verdammtes glück gehabt
normalerweise wird niemand mit "nur bk" berentet, es sei denn, man hat schon metastasen,
meiner meinung nach lag dein glück an der reha, die dir, warum auch immer, eine arbeit weniger als 3 stunden bescheinigte, eine absolute ausnahme hinsichtlich der rehapraktiken, da hattest du mehr als großes glück, denn es gibt frauen, denen es drecking ging und die trotzdem für arbeitsfähig befunden und entlassen wurden
wenn es keine körperlichen anzeichen für eine dauerhafte erwerbsminderung gibt, kommt freilich der psychiater, was denn sonst?
wenns hilft, mags ja gehen
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11.02.2006, 20:23
Mareile
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

rubbel@

du hast alle hebel in bewegung gesetzt und sämtliche register gezogen,
so gesehen ist deine berentung weder ein verlässliches beispiel, noch hilfreich bei dem steinigen weg für uns anderen hier,
ich weiss nicht, ob ich, gezeichnet von so einer schweren krankheit, noch diese enrgie aufbrächte, um mich gott und der welt zu streiten,
ich bewundere dich diesbezüglich schon

and@

vielleicht liegst du nicht so verkehrt mit deiner meinung, wonach vieles vom gutachter abhängt,
dann frag ich dich allerdings, warum auch viele ohne jeden gutachter berentet bzw. ablehnt werden?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11.02.2006, 22:21
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Mareile,

bitte erst richtig lesen und dann schreiben.
Meines Erachtens hast du meinen Beitrag überhaupt nicht ausreichend durchgelesen.

Keine körperlichen Anzeichen für eine volle Erwerbsminderung?

Na, wenn dir der Kopf unterm Arm immer noch nicht reicht...dann hab ich wirklich keine.

Norma
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 12.02.2006, 16:52
Benutzerbild von InJa
InJa InJa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: im Bärenland
Beiträge: 19
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Zitat:
Zitat von Mareile
norma
ich gönn dir die rente
wirklich
und von ganzem herzen
aber du hast verdammtes glück gehabt
normalerweise wird niemand mit "nur bk" berentet, es sei denn, man hat schon metastasen,
meiner meinung nach lag dein glück an der reha, die dir, warum auch immer, eine arbeit weniger als 3 stunden bescheinigte, eine absolute ausnahme hinsichtlich der rehapraktiken, da hattest du mehr als großes glück, denn es gibt frauen, denen es drecking ging und die trotzdem für arbeitsfähig befunden und entlassen wurden
wenn es keine körperlichen anzeichen für eine dauerhafte erwerbsminderung gibt, kommt freilich der psychiater, was denn sonst?
wenns hilft, mags ja gehen
ich find ja den beitrag ganz
schön frech !
__________________
Älter zu werden ist die einzige möglichkeit länger zu leben !
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 12.02.2006, 19:56
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo InJa,

was hast Du eigentlich gegen eine freie Meinungsäußerung? Ohne Dir natürlich nahe treten zu wollen.

Ich denke, wir schreiben hier alle in einem Thread, in dem jede(r) das sagen kann und soll, was auf dem Herzen liegt. Natürlich, ohne beleidigend zu sein oder zu werden.

Alles Gute wünscht Dir

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 12.02.2006, 19:31
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Claro,

danke für Deinen sehr interessanten Beitrag.

Was die Gutachter in den Rentenfällen betrifft, so habe ich ja schon mehrfach geäußert, dass mir gegenüber geäußert wurde, dass die Rentenversicherung gezielt Gutachter beauftragt, von denen bekannt ist, dass sie diese Rentenanträge mit schlechten Gutachten ablehnen.

Was macht Frau eigentlich - wie in meinem Fall - wenn mir der Gutachter gar keine Möglichkeit gibt, ihm schlüssig darzulegen, was mir so schwer zu schaffen macht, dass ich nicht arbeiten gehen kann, obwohl ich es gerne möchte? Da hatte ich also gar keine Chance.

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 15.02.2006, 13:27
PetraK PetraK ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 449
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid,

wollte dir nur kurz sagen, das ich dir für morgen ganz doll die Daumen drücke! Hoffentlich können sie dir beim VdK etwas Hoffnung machen! Mich würde auch mal interessieren, ob du nun für die Beratung was bezahlen sollst, denn du bist doch schon länger Mitglied!?? Melde dich bitte die nächsten Tage mal, was sie dir dort so erzählt haben.
Du hattest neulich noch mal gefragt wegen meiner Stellensuche. Es ist einfach so, dass ich dringend das Geld brauche. Ich bewerbe mich auch nur auf 400 Euro-Jobs, die nicht anstrengend sind und wo ich weniger als 3 Stunden täglich arbeiten muss. Ich hatte an mehreren Stellen im Internet die Aussage gefunden, dass man bei voller Erwerbsminderungsrente (die ich ja vielleicht gar nicht bekomme) bis zu 3 Stunden täglich arbeiten und 345 Euro dazuverdienen darf, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente bis zu 6 Stunden und dann scheinbar auch mehr Euro. Für mich würde laut Anwalt auch noch die Berufsunfähigkeit geprüft, da ich vor 1961 geboren bin und die letzten 14 Jahre immer als Arzthelferin gearbeitet habe, wo es sehr auf Konzentration ankommt und man auch permanentem Stress ausgesetzt ist. Bei meiner letzten Stelle bekam ich nach längerer Bildschirmarbeit immer Migräneanfälle, hab ständig Patienten irgendwo vergessen, oder wollte auch schon mal die falsche Spritze geben. Deshalb suche ich jetzt eben einen ruhigeren, anspruchslosen Hilfsjob, ich denke dass ich bis zu 3 Stunden dann schaffen könnte, aber sowas gibt es scheinbar sehr selten.

Viel Glück Morgen

Liebe Grüße aus HH

PetraK
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 16.02.2006, 18:07
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

danke für Dein Daumen drücken.

Viel zu früh, um genau zu sein, sogar eine halbe Stunde zu früh, war ich beim VdK und das war gut so. Denn so kam ich zu einem Rechtsanwalt, bei dem ich ursprünglich eigentlich gar nicht im Terminplan eingetragen war. Den Rechtsanwalt selbst empfand ich als sehr angenehm. Nachdem wir gesprochen und er sich einige Sachen von mir kopiert hatte, meinte er, dass es im Widerspruchsverfahren nicht schlecht für mich aussehen würde.

Allerdings musste er auf meine Nachfrage hin zugeben, dass seine Erfahrungen so aussehen, dass die vom VdK durchgeführten Widerspruchsverfahren eine Erfolgsquote von 40 bis 50 % haben. Im Klageverfahren zwischen 70 und 80 %. Ich habe mich allerdings nicht getraut, nachzufragen, was mit den 20 bis 30 % passiert, bei denen auch die Klage abgeschmettert wird.

Für das Widerspruchsverfahren muss ich 52,00 Euro bezahlen. Es ist ja auch keine Beratung mehr, sondern ein richtiges Verfahren. Wäre ich länger Mitglied, würden die Kosten geringer sein.

Jedenfalls wird der Anwalt morgen die Akten einsehen und mich dann über alles Weitere informieren.

Dass Du das Geld dringend brauchst, kann ich sehr gut verstehen. Es ist auch richtig, dass man bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 345,-- Euro monatlich dazu verdienen kann und 2 x im Jahr sogar etwas mehr. Aber solange das Widerspruchsverfahren läuft, würde ich da an Deiner Stelle sehr sehr vorsichtig sein. Nicht, dass Dir das nachher negativ ausgelegt werden wird. Denn immerhin erfährt die Rentenversicherung durch geringfügige Beitragszahlungen von diesem Job.

Liebe Grüße aus B

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 16.02.2006, 18:36
malos malos ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 11
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

mir wird ganz übel wenn ich das hier alles lese. heute hab ich meinen verlängerungsantrag in den kasten gesteckt, wär die dritte verlängerung. ich glaub ab diesem jahr wirds extra schwer.

traurig das es nur noch über die psyche möglich ist.

@norma
fatique wurde bei dir nicht berücksichtigt? hab ich das richtig verstanden?

gleichzeitig musste ich ja zum arbeitsamt, ist ja auch neu. das war ein vergnügen für sich und ich glaub ich brauch drei tage um mich davon zu erholen.eine fiese sachbearbeiterin behandelte mich wie .........

drück euch allen die daumen, im vdk bin ich zum glück auch.

so langsam komm ich mir vor wie eine faule, als würde ich nicht arbeiten wollen . sicher gibt es solche auch, glaub aber das es ganz ganz wenige sind.

lieben gruß, malos
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 16.02.2006, 19:21
Benutzerbild von Ingrid.B
Ingrid.B Ingrid.B ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 111
Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Malos,

wenn Du heute Deinen dritten Verlängerungsantrag in den Kasten gesteckt hast, sieht es bei Dir ja gar nicht so übel aus. Ich habe nämlich gelesen, dass jemandem, dem die dritte Rentenverlängerung gewährt wird, diese normalerweise bis zur Altersrente zusteht. Man möge mich berichtigen, falls ich da etwas falsches von mir gebe.

Sehr traurig finde ich mittlerweile, wie mit all denen umgegangen wird, denen es nicht mehr möglich ist, arbeiten zu gehen und die noch nicht einmal die Chance haben, überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Viele Grüße

Ingrid
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 27.02.2006, 11:57
Benutzerbild von InJa
InJa InJa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: im Bärenland
Beiträge: 19
Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

liebe norma,
wüte nur weiter durch's leben.
trotzdem wünsche ich dir
(und all den anderen die um
ihre rente kämpfen)
das du, ohne schwierigkeiten,
so berentet wirst
wie du es gerne hättest.
mit dem dezenten hinweis
wofür dieses forum da ist
hast du natürlich recht.
__________________
Älter zu werden ist die einzige möglichkeit länger zu leben !

Geändert von InJa (27.02.2006 um 12:18 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:36 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55