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#1
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AW: EU Rentenbeantragung
hallo, ich war im november 2005 auch zur kur.ich hatte gebärmutterhalskrebs und wurde im okt.05 daran operiert. hatte während der kur ein gespräch mit der ärztin der onkologie wegen meiner arbeit.im bericht stand dann drin, dass ich, wenn alle beschwerden weg sind wieder arbeiten kann. habe deswegen keinen eu-rentenantrag gestellt.ich glaube das hat dann keinen sinn.hatte in den jahren davor schon 2 mal eine herzklappen-op.hatte dort schon einen befristeten rentenantrag gestellt und auch nichts bekommen.grad der behinderung habe ich jetzt 70 bekommen.viele grüsse petra aus usedom
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#2
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AW: EU Rentenbeantragung
Hallo Jupp !
Es ist nicht richtig, dass du einen Reha-Antrag stellen musst. Der Grundsatz "Reha-vor-Rente" ist zwar richtig, dem wird aber natürlich nicht gefolgt, wenn die Reha keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich würde den Rentenantrag 4-5 Monate vor dem Krankengeldende stellen. Der Rentenversicherungsträger kann (kommt selten vor) dir im Rentenverfahren auch eine Reha anbieten, wenn nach medizinischer Auffassung eine Chance auf Besserung durch die Reha besteht. Es kann aber auch passieren, dass dich die KK zur Stellung eines Reha-Antrages auffordert (gern genommen von einer großen deutschen Angestellten-KK), unter Androhung des Entzuges von Krankengeld. Dann solltest du den Antrag natürlich stellen und dann gibt es mehrere Möglichkeiten : 1.) die Reha wird bewilligt und nach der Reha kannst du wieder arbeiten gehen (ggf. auch nur nach Auffassung des Rentenversicherungsträgers) 2.) die Reha wird bewilligt und dir geht es danach (noch) so schlecht, dass der Reha Antrag vom Rentenversicherungsträger automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird 3.) die Reha wird abgelehnt (keine Erfolgsaussicht) und der Reha-Antrag wird gleich in einen Rentenantrag umgewandelt Die Krankenkasse fordert dich zur Reha auf, weil sie - Geld sparen will UND - keine rechtliche Möglichkeit hat, dich zur Stellung eines Rentenantrages aufzufordern. Alles ganz schön bitter (man hat ja auch sonst weiter keine Sorgen) Kopf hoch ! Viele Grüße Nadja Geändert von 22.05.05 (17.02.2006 um 10:01 Uhr) |
#3
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AW: EU Rentenbeantragung
dieser Grundsatz Reha vor Rente gilt ja wohl nicht generell. Bei mir war nie die Rede von einer Reha und ich wurde direkt unbefristet in die volle EU Rente geschickt. Vermutlich hängt dies von der jeweiligen Diagnose bezw. der Prognose ab. Wenn Du eine schlechte Prognose hast, kannst Du sicherlich auch schon vor dem Bezug von Krankengeld die Rente beantragen.
Gruß Thomas |
#4
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AW: EU Rentenbeantragung
Kann dem Gesagten hier meistens zustimmen. Um nicht arbeiten "wollen" geht es beim vorzeitigen Rentenantrag überhaupt nicht, sondern lediglich um die Schwere der Prognose.
Da eine Rentenbewilligung von der Prognose abhängt, sollte man also erstmal die Behandlung und die Entwicklung des Gesundungsprozesses abzuwarten, denn im Falle einer Bewilligung hätte man sich mit vorzeitgem Antrag selbst angeschmiert, weil Krankengeld i.d.R. höher ist als die Rente. Im Falle einer Bew. wird nämlich die Rent ab dem Antragsdatum bewertet. Man solte sich aus verschiedenen Gründen zunächst nicht mit diesem Thema belasten, dazu kann man meisens wirklich die 18 Monate A-unf. nutzen, und dann am Ende der Behandlung, die ja meisten s gar nicht so lange dauert, weitersehen. Wenn der Arzt einen danach noch weiterkrankschreiben kann, geht die Rentenmühle eh von alleine los, da die Koatenträger versuchen, unter sich den Zuatändigen zu ermitteln. Iat man ausgesteuert, tritt zu Überbrückung auch noch das Arbeitsamt mit ein. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
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