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#1
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Hallo Norma,
ja, ich denke, daß bei uns für SGB XII ein anderes Amt zuständig ist. Wahrscheinlich das Landratsamt, aber das finde ich raus. Liebe Grüße desire |
#2
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Hallo Desiree,
eine "Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung" kenne ich ich in Baden-Württemberg nicht. Bei uns gibt es entweder im Landratsamt oder bei den Großstädten ein Amt oder eine Abteilung für die Grundsicherung, die aber nur für Rentner oder dauerhaft Erwerbsunfähige (100% erwerbsgemindert) bei entsprechend geringem eigenen Einkommen eintritt. Eigentlich ist dies eine bundesweite im Jahr 2000 oder 2001 eingeführte Regelung. Vielleicht meinen wir wirklich verschiedenen Dinge. Gruß Thomas |
#3
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hallo,
das einfachste ist es sich in diesem fall an das sozialamt zu wenden. sollte grundsicherungsanspruch bestehen, wird in der regel dieser automatisch geprüft. ansonsten die voraussetzungen für sozialhilfe. dort wiederum ist der 100%ige grad der behinderung auf jeden fall von belang weil sich damit der der berechnung zu grunde liegende regelsatz erhöht. ansonsten würde ich persönlich auf jeden fall mal zu einem sozialgerichtsanwalt gehen. habe selbst sehr gute erfahrungen damit gemacht lg clara |
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