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Hallo Numerus Anonymus,
vielleicht kannst du mal hier schauen : http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html Etwas nach unten scrollen. Du muß dir immer bewußt sein, daß du Nachsorgetermine wahrnehmen mußt - je nachdem alle 3 Monate und wenn du deine Schwerbehinderung nicht angibst verzichtest du automatisch auf deine 5 Tage Zusatzurlaub sowie den bevorzugten Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber wiederum muß keinen Behindertenquotenausgleich bezahlen, verzichtet aber auch auf Zuschüße für die Einstellung Schwerbehinderter. ![]() LG Chancy, der immer ehrlich wäre. ![]()
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Diag. 2/2004 ,Morbus Hodgkin 2a nun in Vollremission .... ![]() Geändert von Chancy (15.02.2006 um 17:53 Uhr) |
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