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Alt 15.02.2006, 22:26
MeckerFritzi MeckerFritzi ist offline
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Registriert seit: 13.02.2006
Beiträge: 7
Standard AW: Dringender Infobedarf

Zitat:
Zitat von Chancy
Hallo Numerus Anonymus,

vielleicht kannst du mal hier schauen :

http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html

Etwas nach unten scrollen.


Du muß dir immer bewußt sein, daß du Nachsorgetermine wahrnehmen mußt - je nachdem alle 3 Monate und wenn du deine Schwerbehinderung nicht angibst verzichtest du automatisch auf deine 5 Tage Zusatzurlaub sowie den bevorzugten Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber wiederum muß keinen Behindertenquotenausgleich bezahlen, verzichtet aber auch auf Zuschüße für die Einstellung Schwerbehinderter.

LG Chancy,
der immer ehrlich wäre.
Guten Abend, es wäre unfair und ungesetzlich, einem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung nicht anzuzeigen. Wofür hätte man sie dann? Es könnte auch Tätigkeiten geben, zu denen man mit einem GdB ab 50% nicht mehr geeignet wäre?
Hier handelt es sich nicht um einen Wohnungsmietvertrag, vergeßt das bitte nicht!
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