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  #1  
Alt 17.02.2006, 08:11
malos malos ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Norma,

ich glaub auch das Fatique sich noch nicht rumgesprochen hat in die Räume der Gutachter. Obwohl sogar Broschüren darüber nun sogar bei meinem Hausarzt ausliegen. Vielleicht sollte ich so eine zum Gutachtertermin mitnehmen.

Ich hatte beim ersten Mal 18 Monate, dann zwei ganze Jahre und nun schwebt das Schwert wieder über mir. Ich bin auch 2001erin, wie du. Ich kann nur immer wieder empfehlen sich die Seite vom rentenburo durchzulesen, weiss nicht ob ich hier verlinken darf. Du hast die ja auch schon oft empfohlen.

Ja liebe Ingrid, da hat Norma leider Recht. Das ist nicht mehr so mit der Dauerrente beim dritten Mal, bis zu 9 Mal ist korrekt. Dies auch nur wenn du Rente wegen voller erwerbsminderung bekommst, also bis 3 Stunden arbeitsfähig. Ich hab nur wegen teilweiser Erwerbsminderung, da können die Verlängern wie sie wollen und so oft sie wollen. Bekomm zwar trotzdem die volle, dies aber auf Grund der Lage am Arbeitsmarkt.

Es kommt wirklich nur noch auf diese Gutachtertypen an und ihre Fangfragen. Auch wie deren Wochenende war und wie ihr Leben im allgemeinen so läuft, inklusive Laune. Es ist widerlich wie man sich überall behandeln lassen muss. @Norma, ich hatte deinen Bericht im Medizin-Forum gelesen, schrecklich.

Jemand aus unserer Gruppe hatte auch grad dritte Verlängerung und einen sehr gemeinen Gutachter. Dann noch die Fangfrage ob sie frisch kocht oder aus der Dose ist. Natürlich hat sie frisch geantwortet, dummer Fehler. Wer Gemüse schnippeln kann der kann auch leichte Büroarbeiten machen. So wird das ausgelegt. Nundarf sie wieder arbeiten gehen und ist VOLL arbeitsfähig beschrieben worden. Sie ist alles andere als das.

Passt schön auf was ihr antwortet, traurig aber leider wahr.
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  #2  
Alt 17.02.2006, 09:38
22.05.05 22.05.05 ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo !

Ich glaube, ich muss hier mal war richtig stellen.

1.) Früher (vor 2001) war es so, dass Renten wegen BU/EU max. 3x für 3 Jahre (= 9 jahre) befristet werden konnten, dann wurden sie i.d.R. unbefristet weitergezahlt. (also schon gar nicht 9x befristet).

2.) Weiterhin gibt es diese interne Regelung NICHT, dass nach 9 Jahren Rente nur dann weitergezahlt wird, wenn man sich in psychologischer Behandlung befindet (kein Wunder, dass es nicht zu finden war)

3.) Die Regelung ist folgendermaßen : Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind IMMER zu befristen (seit 2001 = Rechtsänderung) es sei denn, es handelt sich um ein unheilbares Leiden und aufgrund der weitern Umstände (Lebensalter etc.) ist eine befristete Rente unsinnig.
Dabei kommt es nicht auf die Art der Rente an (teilweise/volle Erwerbsminderung). Jede kann kann befristet/unbefristet gezahlt werden.


Zum Schluß noch ein kleiner Denkanstoss, wobei ich gleich anmerken möchte, dass ich mir in keinster Weise anmaßen werde, den Gesundheitszustand der einzelnen Poster zu beurteilen.

Es ist nicht immer nur ein schlechtes zeichen, wenn Renten nur befristet gezahlt werden.
Angenommen bei einer 40 Jährigen Brustkrebspatientin würde eine voll EM-Rente unbefristet bewilligt werden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Psyche? Der Patientin würde evtl. die Hoffnung genommen, jemals wieder gesund zu werden, ja würde sie sich Gedanken machen, was wohl in dem entscheidenden Gutachten steht.
Auch halten die Ärzte es manchmal für angemessen, dass sich der Versicherte nach dem Bezug einer Rente wieder in das Erwerbsleben eingliedert und damit der soziale Rückzug gestoppt wird, weil das nach Meinung der Ärzte für den Heilungsprozess besser ist, als immer nur zu Hause zu sein.

Leider werden seit der Rechtsänderung 2001 Arbeitsmarktlagen nicht mehr berücksichtigt. D.h. für den Versicherten ist arbeiten gehen evtl. besser, aber
ob er auch einen Job findet, wird nicht berücksichtigt.

Das nur als kleiner Wink in eine andere Richtung, es ist keine Pauschal-Verurteilung und sollte auch nicht als solche aufgefasst werden, denn natürlich trifft die o.a. Ausführung nur auf Patienten zu, die gesundheitlich einigermaßen stabil sind.

Nadja
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  #3  
Alt 17.02.2006, 10:44
malos malos ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Nadja,

das wird schon berücksichtigt mit dem Arbeitsmarkt. Hier mal ein Auszug aus meinem Rentenbescheid von2004 :

Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsmiderun auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschliesslich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.

Das fand ich auch noch:

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich als Zeitrenten gezahlt. Eine von Anfang an unbefristete Rente soll es nur noch dann geben, wenn davon auszugehen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr behoben werden kann. Nach Ablauf der Zeitrente wird der Gesundheitszustand überprüft und die Rente dann gegebenenfalls weiter bewilligt. Die Zeitrente wird immer nur für längstens drei Jahre bewilligt und kann auf höchstens neun Jahre verlängert werden. Sollte sich der Gesundheitszustand bis dahin nicht gebessert haben, erhält der Versicherte dann die Rente unbefristet. Ist der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch drei bis unter sechs Stunden einsatzfähig, ist grundsätzlich nur eine halbe Rente zu zahlen. Hat der Versicherte keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz, wird die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes gezahlt. In diesen Fällen wird die Rente immer befristet gezahlt, um Änderungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen zu können.

Geändert von malos (17.02.2006 um 10:47 Uhr)
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  #4  
Alt 17.02.2006, 14:54
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InJa InJa ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

schade das hier nicht sehr positiv mit dem thema
rente umgegangen wird.
ich kann ja verstehen das sich jeder sorgen macht.
aber ich habe auch mal gelernt das eine positive ausstrahlung sich gut auf den gegenüber (arzt/rentenamt) auswirkt.
ich habe zwar auch meine schlechten erfahrungen mit dem gutachterarzt gemacht.
aber ich denke, das ist nicht immer so.
nur wenn ich von anfang an denke das ich sowieso keine rente bekomme, verhalte ich mich auch so .
wenn der erkrankte mensch nicht mehr arbeiten kann und die ärzte das auch sehen
dann kann einem doch nix passieren.
außerdem könnt ihr doch gegen jeden bescheid vom amt/lva/bfa
widerspruch einlegen. das steht jedem frei.
meine erfahrungen, wer nett bleibt,
auch wenn es zu einer beschwerde kommt, der wird auch nett behandelt.
ein wenig mehr positives denken wäre in diesem thread gar nicht mal so schlecht.
schließlich soll man bei den krankheiten, um die es hier ja wohl geht,
auch positiv denken !
__________________
Älter zu werden ist die einzige möglichkeit länger zu leben !
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  #5  
Alt 17.02.2006, 16:18
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe InJa,

zu deinem Posting von heute kann ich nur sagen : im Prinzip hast du recht, dass positive Ausstrahlung im Leben sehr wichtig ist. Aber nicht nur ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei einem Gutachter, bei dem man positiv, freundlich, hübsch zurechtgemacht auftritt, leicht die Antwort bekommt: so wie sie aussehen und wirken, kann es ihnen doch gar nicht so schlecht gehen. Wenn die Gründe, weshalb man nicht mehr voll arbeiten kann, dann auch noch wie bei mir mehr auf der psyschischen Seite liegen (Fatigue, Konzentrationsmangel, Migräne,Platzangst etc. ), also mit Geräten oder Untersuchungen nicht deutlich nachweisbar sind, hat man schlechtere Karten, je besser man auftritt. Zu deiner Aussage, wer wirklich nicht mehr arbeiten kann (ärztlich bescheinigt), wird schon keine Probleme mit der Rentengenehmigung haben, kann ich nur sagen: Ich ja! Ich kann nicht mehr als Arzthelferin arbeiten (habs nach meiner BK Diagnose noch lange versucht), alle meine behandelnden Ärzte bescheinigen mir das, nur, dass sie von der BfA überhaupt nicht gefragt wurden und die Ablehnung nur aufgrund von zwei mir fremden Gutachtern erfolgte. Deshalb hab ich Widerspruch eingelegt. Ich will bestimmt kein "Sozialschmarotzer" sein, aber selbst einen 400 Euro Job gibt mir in meinem Alter (47) keiner mehr und so ganz ohne Geld..

Liebe Grüße aus HH

PetraK
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  #6  
Alt 17.02.2006, 16:27
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Ingrid,

gerade hat mich der Anwalt vom VdK angerufen, ihm liegen die Gutachten der BfA jetzt vor und ich hab Anfang März einen neuen Termin, um alles mit ihm zu besprechen. Er schickt mir jetzt schon mal Kopien davon zu, damit meine behandelnde Neurologin und Psychotherapeutin sich das schon mal anschauen kann und dann gegebenfalls auch eine Stellungsnahme dazu abgeben kann.
Ich hab ihn dann auch noch mal auf die Kosten angesprochen. Es ist wohl so, dass der Vdk überall unterschiedlich arbeitet und man in Berlin tatsächlich zahlen muss. Hier in Hamburg muss ich für alles, was jetzt gemacht wird nichts zahlen, erst wenn ein Verfahren vors Sozialgericht kommt, und ich den Prozess dann verliere, fallen Kosten an.
Zum Thema Stellensuche meinte er, solange ich nicht mehr als 15 Stunden die Woche und weniger als 3 Stunden täglich einen 400 Euro Job mache, würde die BfA auch im Widerspruchsverfahren nichts dagegen haben.

Schönes Wochenende aus HH

PetraK
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  #7  
Alt 18.02.2006, 01:17
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

@ Nadja: Danke für deine ausführliche Erklärung!

Nur DAS gefällt mir überhaupt nicht:

>>>>>Angenommen bei einer 40 Jährigen Brustkrebspatientin würde eine voll EM-Rente unbefristet bewilligt werden. Welche Auswirkungen hätte das auf die Psyche? Der Patientin würde evtl. die Hoffnung genommen, jemals wieder gesund zu werden, ja würde sie sich Gedanken machen, was wohl in dem entscheidenden Gutachten steht.
Auch halten die Ärzte es manchmal für angemessen, dass sich der Versicherte nach dem Bezug einer Rente wieder in das Erwerbsleben eingliedert und damit der soziale Rückzug gestoppt wird, weil das nach Meinung der Ärzte für den Heilungsprozess besser ist, als immer nur zu Hause zu sein.<<<<<<

So eine Aussage halte ich für absolut schwachsinnig.
Eine 40Jährige mit Brustkrebs, die vielleicht 2 oder 3 Kinder großgezogen hat und auch noch 24 Jahre Berufstätigkeit hinter sich hat....die wird sich (für mich) ganz bestimmt nicht "erschrecken", wenn man ihr eine unbefristete Rente zubilligt.
So viel Lebenserfahrung hat sie nämlich bis dahin gesammelt, um nicht dadurch in tiefe Depression zu verfallen.;-)

Ich habe so einen Unsinn allerdings auch im Netz gefunden und darüber nur noch den Kopf schütteln können.
Fast könnte ich glauben, dass SO ETWAS NUR MÄNNER sich ausgedacht haben können.

@ Inja
Wenn das alles so einfach wäre, wie du schreibst, dann gäbe es keine tausendfache Renten-Prozesse bzw. Widersprüche.

Und: DEN Gutachter möchte ich sehen, der einer Rentenantragstellerin, welche mit rot lackierten Fingernägeln und dezent geschminkten Lippen.... die Rente bewilligt.
Und WIE sollen denn Gutachter sehen, WIE KRANK man ist?
Viele Krebskranke sehen super gesund aus und sind trotzdem totkrank...

Und: Positiv denken ist eine Floskel, die viele Krebskranke absolut nicht mehr hören bzw. lesen können. Ihr Leben ist bedroht; sie sind geschwächt und ausgelaugt durch Chemo, OP, Bestrahlungen und Anti-Hormon-Therapie; von den Ängsten ganz zu schweigen...
Da ist es verdammt schwierig, überhaupt noch einen einigermaßen akzeptablen Alltag leben zu können.
Pausenlos positiv denken zu können halte ich da für unmöglich!

Bist du auch krebskrank???

@Petra K.,
auf DIE Gutachten bin ich aber neugierig...
Auf jeden Fall sollten deine Neurologin und die Psychotherapeutin Gegengutachten schreiben!
Anfang März kannst du die vielleicht schon mitnehmen zum Termin.
Wenn nicht, dann eben nachreichen.

Daumen bleiben hier gedrückt!

Liebe Grüße
Norma
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  #8  
Alt 19.02.2006, 18:08
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Liebe Petra,

gut, dass Dir jetzt auch die Kopien der Gutachten vorliegen. So kannst Du wenigstens zusammen mit Deiner Ärztin weiterhin tätig werden.

Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich der VdK es mit den Kosten hat. Warum in alles in der Welt müssen die anderen Bundesländer nichts zahlen???? Das verstehe ich ja nun gar nicht. Nicht, dass ich es Dir nicht gönne. Aber ich bin verständlicherweise natürlich ganz schön verwundert. Zumal ich auch weiß, dass ich in einem Klageverfahren weitere ca. 84,-- Teuros werde zahlen müssen.

Im Moment bin ich ziemlich von der Rolle. Am Samstag konnte ich mir, da ich sehr viel bei meinen Eltern bin, ein Brief (Rückschein) mit der PIN AG nicht zugestellt werden. Morgen muss ich dafür ewig fahren, um ihn abholen zu können. Meine Überlegung: Was mag das nur für eine Zustellung sein. Mein Arbeitgeber verschickt z.B. mit der PIN AG. Was mag da nur wieder auf mich zukommen ... Versetzung in den Stellenpool, Kündigung meines Pkw-Arbeitsstellplatzes oder kann man mir generell sogar nach 25 Jahren öffentlichen Dienst wegen Krankheit kündigen? Irgendwie wird alles immer schwerer und ich selber immer ängstlicher. Bin leider überhaupt nicht mehr belastbar.

Stimmt, zum Thema Stellensuche sieht es ja auch bei Dir etwas anders aus. Immerhin bist Du ja arbeitslos gemeldet und ich noch in der Krankengeldzahlung. Bei letzterem kann ich mir natürlich keinen 400,-- Euro Job suchen.

In der Hoffnung, dass Du ein schönes Wochenende hattest, grüßt Dich

ganz lieb

Ingrid
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