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Alt 17.02.2006, 09:55
22.05.05 22.05.05 ist offline
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Standard AW: EU Rentenbeantragung

Hallo Jupp !

Es ist nicht richtig, dass du einen Reha-Antrag stellen musst. Der Grundsatz "Reha-vor-Rente" ist zwar richtig, dem wird aber natürlich nicht gefolgt, wenn die Reha keine Aussicht auf Erfolg hat.

Ich würde den Rentenantrag 4-5 Monate vor dem Krankengeldende stellen.

Der Rentenversicherungsträger kann (kommt selten vor) dir im Rentenverfahren auch eine Reha anbieten, wenn nach medizinischer Auffassung eine Chance auf Besserung durch die Reha besteht.

Es kann aber auch passieren, dass dich die KK zur Stellung eines Reha-Antrages auffordert (gern genommen von einer großen deutschen Angestellten-KK), unter Androhung des Entzuges von Krankengeld.

Dann solltest du den Antrag natürlich stellen und dann gibt es mehrere Möglichkeiten :

1.) die Reha wird bewilligt und nach der Reha kannst du wieder arbeiten gehen
(ggf. auch nur nach Auffassung des Rentenversicherungsträgers)

2.) die Reha wird bewilligt und dir geht es danach (noch) so schlecht, dass der Reha Antrag vom Rentenversicherungsträger automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird

3.) die Reha wird abgelehnt (keine Erfolgsaussicht) und der Reha-Antrag wird gleich in einen Rentenantrag umgewandelt

Die Krankenkasse fordert dich zur Reha auf, weil sie

- Geld sparen will UND

- keine rechtliche Möglichkeit hat, dich zur Stellung eines Rentenantrages aufzufordern.

Alles ganz schön bitter (man hat ja auch sonst weiter keine Sorgen)

Kopf hoch !

Viele Grüße
Nadja

Geändert von 22.05.05 (17.02.2006 um 10:01 Uhr)
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