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Alt 19.02.2006, 08:16
birgit1 birgit1 ist offline
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Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: EU Rentenbeantragung

Kann dem Gesagten hier meistens zustimmen. Um nicht arbeiten "wollen" geht es beim vorzeitigen Rentenantrag überhaupt nicht, sondern lediglich um die Schwere der Prognose.
Da eine Rentenbewilligung von der Prognose abhängt, sollte man also erstmal die Behandlung und die Entwicklung des Gesundungsprozesses abzuwarten, denn im Falle einer Bewilligung hätte man sich mit vorzeitgem Antrag selbst angeschmiert, weil Krankengeld i.d.R. höher ist als die Rente. Im Falle einer Bew. wird nämlich die Rent ab dem Antragsdatum bewertet.
Man solte sich aus verschiedenen Gründen zunächst nicht mit diesem Thema belasten, dazu kann man meisens wirklich die 18 Monate A-unf. nutzen, und dann am Ende der Behandlung, die ja meisten s gar nicht so lange dauert, weitersehen. Wenn der Arzt einen danach noch weiterkrankschreiben kann, geht die Rentenmühle eh von alleine los, da die Koatenträger versuchen, unter sich den Zuatändigen zu ermitteln. Iat man ausgesteuert, tritt zu Überbrückung auch noch das Arbeitsamt mit ein.
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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