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#1
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Hallo,
ich danke dir ganz herzlich. Ja, es ist ein komisches Gefühl alles alleine machen zu müssen. Aber ein bischen lenkt es auch ab. Man hat etwas zu tun, muß sich einarbeiten. Nochmals vielen Dank, Martina |
#2
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Hallolo Tina,
ich kann dem Beitrag von Martina (Maunzerl) nur zustimmen, meine Frau ist im Jahre 2000 verstorben, eine Sterbeurkunde zum Einreichen beim Finanzamt war ausreichend. Ich möchte Dich jedoch noch auf etwas anderes hinweisen, falls Du Hinterbliebenen-Rente (oder -pension) beziehst, auch wenn es nur für das Sterbevierteljahr ist: Diese Angaben über die im Steuerjahr bezogene Rente ist in Anlage R einzutragen. Wenn Du nicht klarkommst, meldest Du Dich einfach nochmals. Liebe Grüsse Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
#3
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Hallo Shalom,
die Hinterbliebenenrente, Pension usw. bekomme ich ja jetzt erst. Na ja, noch nicht. Es geht ja um die Steuererklärung 2005. Da hat er ja bis zum Ende noch Krankengeld bekommen. Aber im nächsten Jahr werde ich auf dein Angebot bestimmt noch zurückkommen, denn das wird dann etwas komplizierter. Vielen Dank für deine Hilfe Martina |
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