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#1
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Hallo Barbara,
leider kann ich mir keinen Reim auf diese Aussage des Sachbearbeiters machen, denn: "Ist die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert, gibt es als Sonderform das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die so genannte Regelung im Sinne der Nahtlosigkeit. Lies Dir unter beigefügtem Link mal durch, was unter Nahtlosigkeit steht: http://www.betacare-infoservice.de/b...eit*&geladen=1 Hast Du verstanden, warum die das in Deinem Fall so regeln? Wenn nicht, dann würde ich es mir noch mal genau erklären lassen, z.B. auch erfragen welche NAchteile bzw. Vorteile die einzelnen PAragraphen für Dich haben. Sie scheinen ja offensichltich unterschiedlicher Natur zu sein. Im Zweifelsfall solltest Du mal einen psersönlichen Termin mit einem vis-a´-vis-Gespräch machen. Gruß von birgit
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Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein. |
#2
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![]() Hallo Ihr Lieben, auch ich habe von der KK ein schreiben erhalten,das ich ab 14.4. keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe.Da ich aber voraussichtl. noch krank geschrieben bleibe,habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Den Antrag habe ich auch gestellt. Heute dann der (Hammer-) Bescheid. Mir stehen 13,23 Euro pro Tag zu.Da das ja wohl nach dem letzten Einkommen(Krankengeld) berechnet wird! Das sind bei 30 Kalendertagen 396,90 Euro. Da werde ich wohl trotz Einschränkungen meine Ärzte bitten, mich gesund zu schreiben. Soviel zum Thema. LG Birgit
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"Höre nicht darauf,was der Krebs Dir flüstert,sondern darauf, was Dein Herz Dir sagt!" ![]() |
#3
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@Birgit8
Das Arbeitsamt errechnet Tagessätze nur für reine Werkstage. Deine Rechnung x 7 wäre somit hinfällig. Ein ernüchterndes Ergebnis, gell? Mein Rat an Dich: kämpfe!! "Ich bin nicht sehr krank, ich kann noch drüber reden." (William Shakespeare,1564-1616) |
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