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#1
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Hallo und guten Abend,
also, laut Bundesurlaubsgesetz darf der Urlaub nicht gekürzt werden und damit auch nicht das Urlaubsgeld, es sei denn, es handelt sich um "alten" Urlaub aus dem Vorjahr, der darf, nach dem 31.03. des Folgejahres gestrichen werden. Allerdings gilt das nur für "normale" beschäftigte, wie es sich bei den Beamten verhält, weiß ich leider nicht. Also schau doch mal in das Bundesurlaubsgesetz, da findest du auf jeden Fall eine Antwort, mit der du dann zum Personalbüro gehen kannst. Falls du nicht weiterkommst, kannst du dich gerne bei mir melden, dann schick ich dir den Text per Mail. (tahoos@gmx.de) Liebe Grüsse Taho
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"Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft. " Maria von Ebner-Eschenbach
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#2
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Hallo Taho,
mich interressiert das Thema sehr. Bei mir liegt der Fall etwas anders. Vielleicht weiss Du eine Antwort. Und zwar bin ich seit Anfang des Jahres krankgeschrieben, habe dieses Jahr noch nicht gearbeitet. Möchte mir noch während meiner Krankheit eine andere Arbeitsstelle suchen oder vielleicht über ein Gutachten des Arztes kündigen, da mich meine Arbeitsstelle einfach krank macht. Es könnte dann also sein, dass ich gar nicht mehr dorthin arbeiten gehe. Wenn ich, sagen wir mal, bis August krankgeschrieben bin und gekündigt habe, so dass ich zum 1. September nicht mehr auf meiner bisherigen Arbeitsstelle arbeiten werde, wie sieht es dann bei Kündigung mit dem Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld aus? Über eine Antwort von Dir oder vielleicht jemand anderem, der sich auskennt, würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße Andrea |
#3
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Lieber Zimtstern
wenn du deinem Arbeitgeber bis Juli "nur" krank warst hast du natürlich keinen Anspruch auf Urlaub bei deinem jetztigen Arbeitgeber.Für den Rest des Jahres hast du dann anteilig Urlaub. Dein neuer Arbeitgeber wird nur den Urlaub für die Monate gewähren, wo du bei ihm gearbeitest hast. Wie sich das mit dem Urlaubsgeld weiß ich leider nicht, aber ich glaube du bekommst es auch nur anteilig, aber da sind glaube ich auch irgendwelche Fristen, wie beim Weihnachtsgeld. Barbara |
#4
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Hallo Zimtstern,
wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest und bis zum Austrittsdatum krank geschrieben warst, hast du keinen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld. Der Grund liegt darin, dass dein Arbeitgeber dir ja gar keinen Urlaub gewähren konnte, weil du ja krank warst. Anders wäre es, wenn du 4 Wochen vor der Kündigung wieder arbeiten gehen würdest und dann kündigst, dann kannst du sofort deinen Urlaub antreten ;-) und bekämst dann auch Urlaubsgeld, aber wie gesagt, das gilt lediglich für Angestellte, bei Beamten sieht es sicher wieder anders aus. Ich werd aber morgen auch noch mal den Gesetzestext dazu raussuchen und hier rein stellen. Also bitte noch etwas Geduld. Liebe Grüsse und noch einen schönen Sonntag Taho
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"Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft. " Maria von Ebner-Eschenbach
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#5
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Hallo Kikki,
habe auch am 05.03.2006 eine Wiedereingliederung begonnen die bis zum 05.05.2006 läuft. War seit 04.04.2005 krank (Brustkrebs mit Chemo, OP und Bestrahlung). Hatte noch einen Urlaubsaunspruch von 30 Tagen (28Tage Tarifurlaub und anteilig 2 Tage Uralub nach dem Schwerbehindertengesetzt) aus 2005, den ich nach einem Antrag bis zum 31.05.2006 und einer Woche vollarbeiten ab 15.05.2006 nehmen werde. Außerdem bekomme ich für dieses Jahr ganz normal meinen Urlaub (30 Tage plus 5 Tage nach dem Schwerbehindertengesetz). Ich arbeite in einer Klinik und unterliege dem TvÖD. Vielleicht hilft dies Dir etwas weiter, ich drücke Dir die Daumen. Liebe Grüße Gaby |
#6
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Hallo Taho,
danke erstmal, vielleicht kann ich mir den Urlaub ja auszahlen lassen. ![]() Liebe Grüße Andrea |
#7
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Hallo Taho und Gaby,
hab gestern und heute noch was im Internet gestöbert um den entsprechenden Gesetzestext zu finden. Leider ohne Erfolg. Komme dann wohl dann doch auf Dein Gebot zurück. Noch mal kurz zu meinem Fall: Den Urlaub aus 2005 hab ich mir auszahlen lassen, da hab ich aber komischer Weise auch alle Resttage vergütet bekommen. Beamtin bin ich auch nicht. Also wenn Du denn Text noch hast, wär es super nett, wenn Du mir den mal zumailen könntest. Bräuchte halt was was ich der Personalabteilung einfach vorlegen kann und nicht noch stundenlang mit denen diskutieren muss. Normalerweise sind die gar nicht so engstirnig, aber bei dem Thema bin ich jetzt anscheinend auf einen harten Stein gestossen. :-) Also schon mal ganz lieben Dank für Deine Hilfe!!! Meine E-Mail lautet: Kikki567@aol.com @Gaby: Auch Dir lieben Dank. Deine Schilderung bestätigt ja meine Vermutung, dass die nicht so ganz recht haben. Lieben Grüße und schönen Sonntag abend! Kikki |
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