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#7
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Hallo icehorse
![]() Das Problem wäre, laut Jugendamt dürftest Du Dein Kind gar nicht unbeaufsichtigt lassen, denn damit "verletzt Du Deine Aufsichtspflicht" erheblich und willkürlich! Also, bleibt tatsächlich nur das Mitnehmen! ![]() Die Sommerferien stehen vor der ![]() ![]() Alles Gute und liebe Grüße Elfe |
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