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#1
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AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???
Zitat:
Dies war wohl die passendste Antwort, ja. Ich glaube langsam auch, dass meine Frage überflüssig war, bald wissen wir mehr! @shalom: Herzlichen Dank für die ausführlichen Recherchen und die Links! Hinsichtlich des Termin-Berichts bin ich froh, KEIN Anwalt/Richter geworden zu sein - auch wenn meine Pension/Rente dann NOCH höher ausfallen würde (äh, ... kurzer, unbeabsichtigter Seitenhieb an ... Ihr wisst schon) Vielen Dank allen, die sich hier redlich Mühe gaben, mir weiterzuhelfen! Der "Steinklotz" |
#2
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AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???
Hallo,
ich denke es ist immer schwierig über Themen zu sprechen wenn man sich nicht auskennt. Deshalb werde ich hier einmal ein paar Punkte klarstellen:
Zu seiner Pensionierung kam es nicht mehr. @maren Ich kann verstehen wenn man sich über Aspekte aufregt, aber nur solange man fundierte Informationen und Belege hat. Liebe Grüße, schneeweischen Geändert von schneeweischen (20.10.2006 um 16:18 Uhr) |
#3
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AW: 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???
Hallo,
im vergleichbaren Parallel-Thread für die Betroffenen, die frühzeitig Rente aus der Rentenversicherung beziehen, habe ich die Quelle des endgültigen Bundessozialgerichts-Urteils angegeben: http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...6&postcount=18 Das Urteil ist jedoch für juristische Laien nicht so ganz einfach zu verstehen. LG Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
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