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urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo
Ich habe folgenede Frage ich bin schon seit 09.12.2005 krankgeschrieben von letztem Jahr habe ich keinen Resturlaub mehr. Meine konkrete Frage bezieht sich auf den Urlaub von diesem Jahr . Ich habe die Kündigung auf 1.11.06 aus betriebsbedingten gründen erhalten nun muß ich wissen was passiert mit meinem mir zustehenden Urlaub von diesem Jahr wenn ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht arbeite ?? Kann ich mir den auch auszahlen lassen oder habe ich überhaupt ein Recht auf den Urlaub weil ich garnicht da war ?? Ich bekomme eine Abfindung und in dem Schreiben vom Arbeitsgericht steht wohl auch was von "der nicht genommene Urlaub wird am 1.11. ausgezahlt" gilt das allgemein für alle oder nur für die wo gearbeitet haben ?? Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag ab 1.11. bei der neuen Spedition und werde bis zu diesem Zeitpunkt hoffentlich auch wieder voll fit sein . Liebe Grüße Andreas1175
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Morbus Hodgkin Diagnose 09.12.05 2B , Therapie HD14 (4 x ABVD ) 13.02.06 bis 22.05.06 am 30 .05.06 Zwischenstaging , ab 13.6.06-04.07.06 Bestrahlung Restaging am 11.08. Nichts mehr zu sehen. Seit 1.11.06 wieder voll bei der arbeit !!! |
#2
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo Andreas
leider wenn du keinen einzigen Tag gearbeiteste hast, hast du leider keinen Anspruch auf Urlaub. Bist du einen einzigen Tag gesund/gehst arbeiten hast du den Anspruch auf den ganzen Urlaub Barbara |
#3
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo Barbara
Danke erstmals für deine schnelle Antwort Das würde heißen wenn ich am 31.10.arbeiten gehen würde hätte ich den vollen Urlaubsanspruch ?? Sehe ich das richtig so ? Liebe Grüße Andreas1175
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Morbus Hodgkin Diagnose 09.12.05 2B , Therapie HD14 (4 x ABVD ) 13.02.06 bis 22.05.06 am 30 .05.06 Zwischenstaging , ab 13.6.06-04.07.06 Bestrahlung Restaging am 11.08. Nichts mehr zu sehen. Seit 1.11.06 wieder voll bei der arbeit !!! |
#4
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
hallo andreas
soweit ich weiß ja aber ich lege meine Hände nichts in Feuer :-)) vielleicht bekommst du das von den anderen Experten auch noch bestätigt? In einem Laufenden Arbeitsverhältnis würde ich das vielleicht nicht machen weil der Arbeitgeber das nicht gerne sieht und es irgendwann zurückzahlt aber dein arbeitsverhältnis endet ja so oder so Drücke die daumen Barbara |
#5
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
hallo andreas
soweit ich weiß ja aber ich lege meine Hände nichts in Feuer :-)) vielleicht bekommst du das von den anderen Experten auch noch bestätigt? In einem Laufenden Arbeitsverhältnis würde ich das vielleicht nicht machen weil der Arbeitgeber das nicht gerne sieht und es irgendwann zurückzahlt aber dein arbeitsverhältnis endet ja so oder so Drücke die daumen Barbara |
#6
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo Andreas,
dann versuche ich mich mal :-) http://www.potsdam.ihk24.de/PIHK24/P...eitnehmers.jsp Da steht eigentlich alles drin. Googelnde Grüsse Dirk
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo,
wenn Du am 1.11. wieder arbeitsfähig bist bzw in den olgenden 3 Monaten nach dem Austrittstermin laß Dir von Deinem Arzt die Arbeitsfähigkeit bescheinigen und reiche diese Unterlage dem alten AG ein. In den meisetn tarifverträgen ist eine Nachlauffrist für zb Lohnforderungen und mit der Arbeitsfähigkeit verlange die Auszahlung der Utage. |
#8
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Danke für deine Antwort
Ich gehe jetzt erstmal in reha dann vielleicht ne Wiedereingliederung und den rest sehen wir dann mfg Andreas1175
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Zitat:
da habe ich andere Infos, z.B. IHK: Auch bei längerer Krankheit während des Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch nicht beeinträchtigt. Er besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr krank war. Jedoch kann der Urlaub aus dem abgelaufenen Urlaubsjahr dann erlöschen, wenn der Arbeitnehmer über den 31. März. des Folgejahres hinaus krank ist und dadurch den Urlaub nicht geltend machen kann.Ich bin fast auf den Tag genau solange wie Du krankgeschrieben (Brustkrebs), bekomme jetzt noch Bestrahlung und werde Mitte November aus der Anschlussheilbehandlung zurück sein. Dann geht es irgendwann an die Wiedereingliederung - ich muss noch klären, ob ich dann lieber erst die Wiedereingliederung mache und dann meinen 2006er Urlaub nehme, oder ob ich den alten Urlaub vor der Wiedereingliederung nehmen kann - letzteres klingt sinnvoller, dafür müsste ich mich für die Zeit des Urlaubs aber wieder gesund schreiben lassen, und dann wieder krank. Müsste klappen, wenn der Arzt mitspielt, und ist in meiner Firma aber wohl schon so gemacht worden. Hauptsache, ich schaffe das bis Ende März, sonst isser wech. Der 2005er Urlaub, den ich im letzten Dezember/bis März 2006 natürlich nicht mehr nehmen konnte, wird aber nicht übertragen - der verfällt (mir hat man ihn netterweise ausgezahlt). Viele Grüsse Renate |
#10
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo Renate
Das finde ich doch mal toll dass es auch possitives über manche Chfs zu berichten gibt !! Also dass mit dem Urlaub vor der Wiedereingliederung mußt du aber mal mit der Krankenkasse abklären ob das Okay ist oder ob es dann evtl. Probleme mit der Wiedereingliederung gibt ,aber du hast ja schon geschrieben dass es schon öfters so gemacht wurde in deiner Firma !! liebe grüße Andreas1175
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Hallo Andreas,
guter Einwand: Zitat:
In Behördenbürokratismus in sich zwar schlüssig, aber trotzdem etwas weltfremd und auch nicht wirklich sinnig. Vielleicht liegts aber auch an dieser speziellen Krankenkasse. Ich versuche noch mal über Betriebsrat und Personalabteilung rauszukriegen, wie die das früher gedreht haben, dass die sinnvollere Variante klappte. Oder gibt es hier im Forum noch den einen oder anderen Tipp dazu??? Viele Grüsse Renate |
#12
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
Also wenn ich richtig das richtig verstanden habe, liegt hier eine betriebsbedingte Kündigung vor.
Der Urlaub dient der Erholung und kann nicht einfach ausbezahlt werden, einzige Ausnahme der Urlaub ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natura zu gewähren. Jetzt aufgepasst: Der Urlaub ist nur dann vom Arbeitgeber auzubezahlen wenn er aus den vorgenannten Gründen nicht in Natura zu gewähren ist also ist Voraussetzung der Arbeitnehmer ist urlaubsfähig (also nicht arbeitsunfähig ) Daraus folgt, solange der Arrbeitnehmer arbeitsunfähig ist braucht der Arbeitgeber den Urlaub nicht ausbezahlen. Und Ende des Jahres verfällt dann der Anspruch. Gruß Jürgen Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren |
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AW: urlaubsanspruch bei krankschreibung ??
>Ps etwas paradox aber da haben Arbeitnehmer schon viele Prozesse verloren
da stimme ich zu, ich kenne einen fall da war ein AN über sehr lange zeit krank, und hat dann die kündigung eingereicht, den urlaubsanspruch hat er sich dann auszahlen lassen wollen; der AG hat sich beim RA beraten lassen und dieser meinte, der AN bekommt vor gericht recht, es lohne sich nicht es auf eine klage ankommen zu lassen. gruss ulli Zitat:
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